Kindergeld: Was solltest du wissen?

Kindergeld
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Lesedauer: 3 Minuten

Kommst du aus Deutschland, so hast du sicherlich bereits vom Kindergeld gehört. Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten finanziellen Hilfen für die Familien in Deutschland. Mit dem Kindergeld sollten die Eltern steuerlich entlastet werden. Einen Anspruch auf das Kindergeld hast du, sofern du ein unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Erziehungsberechtigter bist.

 

Was ist Kindergeld?

Mit dem Kindergeld soll die grundlegende Versorgung deines Kindes bis mindestens zum 18. Lebensjahr gesichert werden. Ob du das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommst, prüft das Finanzamt für dich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Du bekommst die Option, die für dich günstiger ist.

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Wie viel Kindergeld du bekommst, hängt von der Anzahl deiner Kinder ab. Aktuell bekommst du:

  • 219 EUR im Monat für das erste und zweite Kind
  • 225 EUR monatlich für das dritte Kind
  • 250 EUR monatlich für das vierte und jedes weitere Kind

Seit dem 01.01.2021 gab es eine 15 EUR Erhöhung des Kindergeldes.

So hat sich die Höhe des monatlichen Kindergeldes seit 2014 verändert:

 

Kindergeld seit 2014, monatliches Kindergeld, Höhe des monatlichen Kindergeldes

 

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Du hast einen Anspruch auf das Kindergeld, sofern du mindestens ein minderjähriges Kind hast, dein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist und dein Kind bzw. deine Kinder bei dir leben. Anspruchsfähig sind demnach:

  • Adoptiveltern
  • Leibliche Eltern
  • Pflegeeltern

Einen Anspruch auf das Kindergeld hast du als Erziehungsberechtigter, solange dein Kind noch nicht volljährig ist. Aber unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin das Kindergeld. Das wäre beispielsweise dann, wenn dein Kind zwar bereits volljährig ist, dennoch sich noch in einem Studium oder in einer Berufsausbildung befindet.

 

Du hast also einen Anspruch auf Kindergeld, sofern

  • Dein Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Dein Kind bis zu seinem 21. Geburtstag noch keinen Ausbildungsplatz hat
  • Dein Kind bis zum 25. Geburtstag studiert oder in der Ausbildung ist
  • Ihr in Deutschland oder in einem anderen EU-Land, in Norwegen, in der Schweiz, in Island oder in Lichtenstein wohnt
  • Dein Kind in deinem Haushalt eingebunden ist und du dein Kind selbst versorgst

 

Wie wird ein Antrag auf Kindergeld gestellt?

Dein Antrag auf Kindergeld kannst du bereits während der Schwangerschaft bei der zuständigen Familienkasse stellen. Der Antrag muss nach § 67 Einkommensteuergesetzes (EstG) schriftlich erfolgen.

Ein Antrag kann außerdem auch rückwirkend gestellt werden.

Für den Antrag benötigst du in der Regel folgende Unterlagen:

  • Deine Steueridentifikationsnummer
  • Steueridentifikationsnummer des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis zum Kindschaftsverhältnis

 

Kindergeldzuschlag – Was ist das?

Bei einem geringen Einkommen kannst du neben dem Kindergeld auch den Kinderzuschlag beantragen. Die Höhe und der grundsätzliche Anspruch auf den Kinderzuschlag sind von dem Verdienst der Familienmitglieder und dem Vermögen abhängig. Zu den zu erfüllenden Voraussetzungen für den Kinderzuschlag gehören:

  • Das Kind sollte in deinem Haushalt wohnen
  • Du sollst Kindergeld beziehen, aber kein Arbeitslosengeld II
  • Das Kind muss nicht verheiratet sein oder nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben
  • Das Kind sollte das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben

 

Bei Alleinerziehenden muss das monatliche Einkommen mindestens 600 EUR betragen, bei Elternpaaren 900 EUR. Zum Einkommen zählt der Verdienst ohne Steuern und Abgaben, Bezug von Arbeitslosengeld I und Krankengeld.

Die Regelung zur Höhe des Kinderzuschlags ist einfach: Je niedriger dein Einkommen, desto höher ist der Zuschlag.

 

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