Freibeträge für Menschen mit Behinderung

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Lesedauer: 2 Minuten

Menschen mit Behinderung können statt einer Steuerermäßigung einen Steuerfreibetrag (Pauschbetrag) bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ob dir die Steuervorteile gewährt werden, wird von der Finanzbehörde anhand der entsprechenden Nachweise überprüft. Zu den Nachweisen zählen gewöhnlich:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid der Pflegekasse
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamts

 

Welche steuerliche Vergünstigungen gibt es?

Durch den Behinderten-Pauschbetrag musst du weniger Einkommenssteuer zahlen. Auch als Elternteil eines Kindes mit Behinderung kannst du diesen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Dadurch sollten die hohen Kosten, die aufgrund von Behinderung entstehen, ausgeglichen werden. Weiterhin kannst du auch noch einen Fahrkosten-Pauschbetrag, Kinderfreibetrag und außergewöhnliche Belastungen nutzen.

Zu den Steuervergünstigungen zählen also:

  • Behinderten-Pauschbetrag
  • Fahrkosten-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen durch private Kraftfahrzeugkosten
  • Kinderfreibetrag (auch für erwachsene Kinder mit Behinderung, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist)
  • Kinderbetreuungskosten
  • Außergewöhnliche Belastungen bei Pflegepersonen (Pflegepauschbetrag)
  • Tatsächliche Fahrtkosten zur Arbeit bei einem Behinderungsgrad ab 70 oder Merkzeichen G bzw. aG

 

Welche Kosten deckt der Behinderten-Pauschbetrag nicht ab?

Einmalige oder besondere Aufwendungen deckt der Behinderten-Pauschbetrag nicht ab. Das sind beispielsweise Aufwendungen für eine Haushaltshilfe oder eine Kur. Diese können allerdings als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Außergewöhnliche Belastungen kannst du nur dann in die Steuererklärung aufnehmen, sofern die Kosten höher sind als die zumutbaren Belastungen.

 

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Wie hoch dein Pauschbetrag ist, hängt von dem Grad deiner Behinderung ab. Ab dem Jahr 2021 gilt:

 

Grad der Behinderung

 

Liegt dein Behinderungsgrad unter 25 bzw. 20, steht dir kein Behinderten-Pauschbetrag zu. In diesem Fall müsstest du deine Kosten als außergewöhnliche Belastung in deine Steuererklärung eintragen.

 

Gibt es für blinde einen höheren Pauschbetrag?

Ja, blinde, taubblinde und hilflose Menschen bekommen einen höheren Pauschbetrag von 7.400 EUR. Im Schwerbehindertenausweis muss allerdings „H“ für hilflos oder „Bl“ für blind eingetragen sein.

 

Müsstest du einen Antrag auf Behinderten-Pauschbetrag stellen?

Nein, es ist kein Antrag notwendig. Um einen Behinderten-Pauschbetrag zu bekommen, musst du die Anlage „außergewöhnliche Belastungen“ deiner Steuererklärung ausfüllen. Im ersten Jahr solltest du außerdem die Kopie des Schwerbehindertenausweises, Bescheid der Pflegekasse und die Bescheinigung des Versorgungsamtes beilegen.

 

 

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