Inhaltsverzeichnis
Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Wer etwas Platz zu Hause schaffen möchte und dabei ein bisschen Geld dazu verdienen möchte, kann das ganz klassisch auf dem Flohmarkt machen. Hier kannst du deine Sachen anbieten. Viele stellen sich die Frage, ob man beim Verkauf auf dem Flohmarkt Steuern zahlen muss? In diesem Beitrag beantworten wir dir deine Fragen und erklären dir das Wichtigste zum Thema.
Flohmarkt-Verkäufe und die Einkommensteuer
Man spricht dann von einem privaten Veräußerungsgeschäft, wenn Gegenstände innerhalb des Jahres veräußert werden, in denen sie angeschafft wurden. Das bedeutet, dass nicht länger als ein Jahr zwischen der Veräußerung und der Anschaffung liegen soll. Veräußerungsgeschäfte sind steuerlich sehr relevant.
Teilweise kann man auch von Einkünften aus Gewerbebetrieb ausgehen. Das ist dann der Fall, wenn du regelmäßig und selbstständig Gegenstände auf dem Flohmarkt verkaufst. Als zusätzliche Voraussetzungen musst du die Absicht haben, Gewinne zu erzielen und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen.
Gewerbebetrieb
Die Unterscheidung zwischen Gewerbebetrieb und gelegentliche Veräußerungen ist besonders wichtig. Bestimmte Indizien müssen erfüllt sein, damit es sich um ein Gewerbebetrieb handelt.
- Hohe Umsätze
- Es werden gleichartige Waren oder Neuwaren verkauft
- Regelmäßiger Handel
- Die Angebote werden aufwendig platziert
Wie hoch der Gewinn ist und ob ein Gewinn überhaupt erwirtschaftet wird, spielt dabei keine Rolle. Es ist individuell zu entscheiden, ob in deinem Fall einen Gewerbebetrieb vorliegt.
Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!
Muss ich Steuern für meine Flohmarkt-Verkäufe bezahlen?
Wie du bereits anhand der genannten Indizien erkennen kannst, lässt sich nicht pauschal sagen, ab wann du Steuern bezahlen musst. In der Regel musst du deine Einkünfte von Flohmarkt-Verkäufen nicht in der Steuererklärung angeben.
Du musst deine Einnahmen angeben, wenn du durch den Verkauf einen Gewinn erzielst. Zudem muss dafür die Veräußerung innerhalb der Frist (Kauf und Verkauf) stattfinden.
Das klingt zunächst etwas kompliziert, denn wer weiß schon genau, wann was gekauft wurde. Du musst allerdings keine Panik bekommen. Solange du die jährliche Freigrenze von 600 EUR einhältst, musst du deine Gewinne nicht versteuern. Wenn deine Gewinne allerdings darüber liegen, so sind sie in vollem Umfang steuerpflichtig. Gegenstände des täglichen Gebrauchs werden hier nicht berücksichtigt.
Zusätzlich kannst du die Kosten für den Flohmarktstand von deinen Gewinnen abziehen.
Was gehört zu den Gegenständen täglichen Gebrauchs?
Gegenstände des täglichen Gebrauchs können in der Regel steuerfrei verkauft werden. Doch welche Gegenstände gehören dazu? Verkaufst du deine alten Klamotten oder die deiner Kinder, so sind das üblicherweise Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Zudem können auch gebrauchte Bücher dazu gezählt werden. Bei deinem Pkw handelt es sich ebenfalls um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs.
Du weißt nun, was Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind. Doch auch die Veräußerung von klassischen Wirtschaftsgütern ist möglich.
Man geht allerdings davon aus, dass ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, wenn klassische Wirtschaftsgüter veräußert werden. Das kann zu einer Steuerpflicht führen. Typische Wirtschaftsgüter sind beispielsweise Edelmetalle sowie Schmuck und Antiquitäten. Unter bestimmten Umständen können auch Fußball- oder Konzertkarten Wirtschaftsgüter darstellen.
Wertverlust
Bei der Entscheidung, ob ein Gegenstand zu den Dingen des täglichen Gebrauchs gehört, spielt der Wertverlust eine wichtige Rolle. Fehlt das Wertsteigerungspotenzial, so kann auch kein Gewinn erwartet werden. Es können weder Wertverluste noch Gewinne aus der Veräußerung solcher Gegenstände steuerlich berücksichtigt werden.
Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Jetzt Steuererklärung beauftragen!