Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen

Steuererklärung allgemein
Einspruch gegen Steuerbescheid

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Lesedauer: 4 Minuten

Werden in deiner Steuererklärung nicht alle Angaben berücksichtigt, kannst du dagegen vorgehen, indem Du Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid einlegst. Sofern du Angaben zu deiner Erklärung vergessen hast, kannst du diese innerhalb eines Monats nachreichen. Ein Einspruch gegen den Bescheid ist kostenlos und lohnt sich in rund zwei Drittel aller Fälle.

 

Was gilt generell?

  • Falls Unstimmigkeiten in deinem Steuerbescheid auftauchen, kannst du diese in einem kostenlosen schriftlichen Einspruch ändern lassen. Aus den Statistiken geht hervor, dass zwei Drittel aller Einsprüche erfolgreich sind.
  • Handelt es sich nur um einen kleinen Änderungswunsch (z.B. Beleg vergessen einzureichen), dann ist es möglich einen „Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“ zu beantragen. Dies kann man telefonisch als auch per E-Mail abwickeln.
  • Wenn du Einspruch eingelegt hast, wird das Finanzamt deinen gesamten Steuerbescheid prüfen und kann es im schlechtesten Fall sogar zu deinem Nachteil ändern („Verböserung“).

 

Wie gehe ich vor?

  • Prüfe deinen Steuerbescheid genau und kritisch. Wenn du Fehler in deinem Bescheid entdeckst oder du Angaben in deiner Steuererklärung schlicht weg vergessen hast, so werde innerhalb eines Monats aktiv. Alternativ verlängert sich in Ausnahmefällen die Frist auf ein Jahr.
  • Du bist dazu verpflichtet die Steuerforderung zu bezahlen, auch wenn du Einspruch einlegst. Willst du der Forderung nicht nachkommen und nicht zahlen, so musst du zusätzliche eine „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen.

 

Wie prüfst Du Deinen Steuerbescheid?

Wer Fehler findet, sollte schnell handeln

Bevor du Einspruch einlegst, solltest du deinen Steuerbescheid selbst erneut prüfen. Wenn du für die Erstellung deiner Steuererklärung eine handelsübliche Software oder ELSTER genutzt haben, ist eine Analyse deines Bescheids einfach möglich. Diese Programme berechnen ein vorläufiges Ergebnis deiner Steuererklärung und stellen das daraus folgende Ergebnis oft wie im endgültigen Steuerbescheid dar. Findest du hier bereits deutliche Abweichungen vom Ergebnis, lohnt es sich meistens, den Steuerbescheid genauer zu prüfen.

Stimmen deine generellen Angaben? Stimmen die Angaben zu deiner Person? Steuernummer richtig angegeben?

 

Bis wann muss der Einspruch beim Finanzamt sein?

Legst du Einspruch ein, hast Du dafür eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Du den Bescheid erhalten hast. Dein Einspruch erfolgt schriftlich. Hat das Finanzamt eine E-Mail-Adresse angegeben, kannst Du Deinen Einspruch auch per E-Mail einreichen. Egal für welchen Weg Du Dich entscheidest: Erstelle immer eine Kopie deiner Unterlagen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, sorge dafür, dass Du jederzeit nachweisen kannst, dass Dein Einspruch rechtzeitig beim Finanzamt eingegangen ist. Im Zweifel musst Du dies nämlich belegen können.

 

Was passiert nach dem Einspruch?

Geht dein Einspruch beim Finanzamt ein, wird dein Bescheid vom Finanzamt überprüft, um dein Anliegen zu bearbeiten. Der/die Sachbearbeiter*in prüft die Gültigkeit, Form und Frist des Einspruchs und schaut sich den kompletten Bescheid erneut durch. Dabei kann es sein, dass noch Belege von dir angefordert werden. Es gibt zwei weitere Optionen: entweder das Finanzamt hat den Fehler eingesehen, stimmt dir zu und sendet dir einen neuen Bescheid oder dein Einspruch wird abgelehnt. Im letzteren Fall bleibt dir nur noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Finanzgericht übrig.

 

Wann besteht die Gefahr der „Verböserung“?

Entscheidest du dich für einen Einspruch, musst du dir bewusst sein, dass das Finanzamt erneut eine vollständige Prüfung deiner Steuererklärung vornimmt. Damit entsteht die Möglichkeit einer “Verböserung”, d.h. der danach erlassene Steuerbescheid kann sich möglicherweise auch zu deinem Nachteil entwickeln. Trotzdem ist Finanzamt verpflichtet, dich auf diese Möglichkeit hinzuweisen und dir Gründe für eine “Verböserung” geben. Damit gibt dir das Finanzamt Zeit, sich zu möglichen Änderungen zu äußern und gegebenenfalls den Einspruch zurückzuziehen.

 

Muss ich Fehler zu meinen Gunsten melden?

Es kann sogar vorkommen, dass sich das Finanzamt beim Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen irrt. Die gute Nachricht: Nein. Wenn der Fehler nicht durch dich verursacht wurde, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, ihn zu melden. Selbst eine Null zu viel kannst du lächelnd hinnehmen. Anders sieht es allerdings aus, wenn du einen Fehler wissentlich eingebaut haben. Dann kommst du schnell in den Bereich der Steuerhinterziehung.

 

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