Waisengeld

Eine der schmerzhaftesten Situationen im Leben ist es, einen geliebten Menschen zu verlieren. Für Kinder ist es meistens unvorstellbar, im frühen Alter die Eltern zu verlieren. Ist der verstorbene Elternteil Beamter gewesen, so kannst du als Versorgungsbezug Waisengeld bekommen. Wie das aussieht und was zu beachten ist, erklären wir dir hier.

 

Was ist das Waisengeld?

Das Waisengeld wird im Paragrafen 23 BeamtVG geregelt. Bist du das Kind eines verstorbenen Beamten, so kannst du das Waisengeld als Versorgungsbezug beziehen. Damit soll die Versorgung eines minderjährigen Kindes sichergestellt werden. Damit wird auch deutlich, dass du dann Waisengeld beziehen kannst, wenn du noch minderjährig bist.

 

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Wer hat Anspruch auf das Waisengeld?

Es wird definiert, dass das Waisengeld für Kinder von Beamten bestimmt ist, weil es auch im Recht der Beamtenbesoldung geregelt wird. Wie bereits erwähnt, hast du bis zu deinem 18. Lebensjahr Anspruch auf Waisengeld. Viele Kinder werden von ihren Eltern auch während der Berufsausbildung finanziell unterstützt. So kannst du auch noch Waisengeld erhalten, wenn du volljährig bist. Hierfür solltest du dann einen Antrag stellen, sodass du dann auch bis zu deinem 27. Lebensjahr Waisengeld bekommen kannst.

Es gibt auch Fälle, bei denen das Waisengeld ohne Altersbeschränkung ausgezahlt wird. Dies ist dann möglich, wenn du dich selbst nicht finanziell unterstützen kannst aufgrund einer Behinderung.

 

Kann das Waisengeld aufgrund des Einkommens gekürzt werden?

In der Vergangenheit wurde eine Einkommensanrechnung durchgeführt. Dies ist seit 2016 nicht mehr der Fall. Bei behinderten Kindern ist das Waisengeld etwas anders geregelt. Du weißt bereits, dass es bei behinderten Kindern keine Altersbeschränkung gibt. Dein Einkommen wird allerdings dann angerechnet. Das ist nur der Fall, wenn du das Zweifache vom Mindestvollwaisengeld übersteigst.

 

Wie hoch fällt das Waisengeld aus?

Im Paragrafen 24 BeamtVG findest du die gesetzliche Regelung zum Waisengeld für Halbwaisen. Hier ist festgelegt, dass das Waisengeld 12 Prozent vom Ruhegehalt des verstorbenen Beamten beträgt. Bei einer Vollwaise ist das Waisengeld auf 20 Prozent festgelegt. Das Ruhegehalt ist das, was der Verstorbene bekommen hätte, wenn er in den Ruhestand gegangen wäre.

Anders sieht es aus, wenn der Beamte aufgrund eines Dienstunfalls verstorben ist. In diesem Fall beträgt das Waisengeld 30 Prozent des Ruhegehalts. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich um eine Halb- oder Vollwaise handelt.

Bist du eine Vollwaise, so bekommst du ebenfalls den Familienzuschlag. Zusätzlich wird ein Betrag gezahlt, welcher der Höhe des Kindergeldes entspricht. Das ist allerdings nur der Fall, wenn du nicht bereits das Kindergeld erhältst.

 

Musst du Steuern bezahlen?

In Deutschland ist sowohl das Waisengeld als auch die Witwenrente steuerpflichtig. Da das Waisengeld nicht der Witwe angerechnet wird, muss die Waise eine Steuererklärung abgeben. Hier ist die Anlage R wichtig. Da Kinder in der Regel kein weiteres Einkommen beziehen, bleibt das Waisengeld meist unter dem Grundfreibetrag. Zahlt dir der Arbeitgeber des Verstorbenen eine Waisenrente aus, so handelt es sich hierbei um Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis. Diese müssen wie Arbeitslohn versteuert werden.

 

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