Wenn du jemanden geheiratet hast, der mehr oder weniger Einkommen im Monat verdient als du, solltest du dir über deine Steuerklasse Gedanken machen. Eine Kombination der Steuerklasse 3 und 5 könnte von Vorteil für dich sein. Doch was ist das eigentlich? Wir erklären dir hier, was du unter der Steuerklasse 5 verstehen kannst!
Was ist die Steuerklasse 5?
Wenn du alleinstehend bist, musst du dir in der Regel keine oder nur wenige Gedanken über die Steuerklassen machen. Du bist als Alleinstehender meistens in der Steuerklasse 1. Anders sieht es aus, sobald du heiratest. Durch eine Heirat kommst du automatisch in die Steuerklasse 4. Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 kann jedoch auch sinnvoll sein. Du kannst jedoch nur in der Steuerklasse 5 sein, wenn dein Partner in der Steuerklasse 3 ist.
Du bist in der Steuerklasse 5? Keine Sorge, wir helfen dir! Lass jetzt deine Steuer machen!
Für wen ist die Steuerklasse 5 gedacht?
Wie bereits erwähnt, kannst du nur in die Steuerklasse 3 und 5, wenn du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft bist. Nur dann kannst du und dein Partner die Einkommen zusammenveranlagten. Solltest du und dein Partner euch gegen eine solche Zusammenveranlagung entscheiden, bleibt ihr automatisch in der Steuerklasse 4.
Wenn nur einer von euch beiden ein monatliches Einkommen erzielen, ist die Entscheidung einfach. Derjenige von euch beiden, der ein Mindesteinkommen von 450 EUR erzielt, kommt in die Steuerklasse 3. Der andere ohne eigenes Einkommen kommt in die Steuerklasse 5. Demnach wird deutlich, dass derjenige mit einem geringeren Einkommen in die Steuerklasse 5 kommt und derjenige, der mehr als 60% des gemeinsamen Einkommens erzielt fällt in die Steuerklasse 3.
Du solltest allerdings wissen, dass du automatisch wieder in die Steuerklasse 1 oder 2 fällst, wenn du dich getrennt hast oder ihr dauerhaft getrennt lebt.
Wann lohnt sich für dich die Steuerklasse 5?
Betrachtet man nur die Steuerklasse 5, lohnt sie sich grundsätzlich nicht. In der Steuerklasse 5 wird dein gesamtes Einkommen ohne Freibeträge versteuert. Insgesamt mit deinem Partner betrachtet, lohnt sich die Kombination dann, wenn ihr unterschiedlich viel verdient. Bist du in der Steuerklasse 5 bezahlst du zwar mehr Steuern, insgesamt jedoch steht euch ein höheres Nettoeinkommen bereit. Auf das Gehalt in der Steuerklasse 3 werden nämlich alle Freibeträge angerechnet.
Welche Vorteile entstehen?
Die Freibeträge verdoppeln sich bei der Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Demnach hat der Steuerpflichtige in der Steuerklasse 3 unteranderem folgende Freibeträge doppelt zur Verfügung:
Wie bei allen Freibeträgen musst du nur das Einkommen versteuern, das über den Freibeträgen liegt. Demnach setzt die Steuerprogression bei dieser Steuerklassenkombination deutlich später ein.
Bist du in der Steuerklasse 5, so werden keine Freibeträge auf dein Einkommen angewendet und du musst auf dein komplettes Einkommen Steuern bezahlen. Folglich wird deutlich, dass diese Lohnsteuerklassenkombination nur dann sinnvoll ist, wenn die Differenz der beiden Gehälter groß ist.
Was musst du bei der Lohnsteuerklassen-Kombination beachten?
Da es sich nur bei einer hohen Differenz der beiden Gehälter lohnt, solltest du langfristig denken. Rechnest du damit, dass du im Laufe des Jahres mehr verdienen könntest, solltest du den Wechsel dann in Betracht ziehen, wenn du dir sicher bist. Dasselbe gilt, wenn du Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten wirst.
Zudem sollte dir bewusst sein, dass dein Nettoeinkommen deutlich geringer ist, wenn du in der Lohnsteuerklasse 5 bist. Außerdem könnte es dazu kommen, dass du und dein Partner verpflichtet sein könntet, eine Steuererklärung abzugeben.
Wie erfolgt der Wechsel in die Steuerklasse 5?
Grundsätzlich ist der Wechsel in die Steuerklasse 5 nur einmal im Jahr möglich. Du musst bis zum 30. November gewechselt sein. Dafür musst du und dein Partner beim Finanzamt einen Antrag stellen. Dieser „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ muss von beiden Partnern unterschrieben sein.