Steuererklärung 2018

Im Jahr 2019 sollte an die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2018 gedacht werden. Auf die meisten Steuerpflichtigen kommen einige Herausforderungen in den Steuersachen zu. Nicht nur bei den Einkommensgrenzen, sondern auch bei den Freigabebeträgen ergeben sich im neuen Jahr wichtige Änderungen.

 

Verlängerte Frist zur Abgabe der Steuererklärung

Das Wichtigste zuerst: Wer seine Einkommensteuererklärung im Jahr 2019 abgibt, hat zwei Monate mehr Zeit! Denn ab dem Jahr 2018 verlängert sich die Frist. Anstatt, wie bisher bekannt, die Steuererklärung bis zum 31.05. abzugeben, haben die Steuerpflichtigen in diesem Jahr bis zum 31.07.2019 Zeit. Des weiteren gibt es die Möglichkeit die Frist zu verlängern, wenn man einen Berater mit der Abgabe beauftragt. In einem solchen Fall besteht sogar die Möglichkeit die Frist bis Ende Februar 2020 zu verlängern. Im Vergleich hierzu: Bisher war eine Fristverlängerung mit der Mitwirkung eines Beraters nur bis zum 31.12. möglich.

 

Neue Regelungen bei den Einkommensgrenzen

Rund 9.000 Euro beträgt der neue Grundfreibetrag. Dies bedeutet ganz einfach formuliert, dass die Steuerpflichtigen bis zu 9.000 Euro verdienen dürfen, ohne das Einkommen versteuern zu müssen. Übersteigt das Einkommen den Betrag von 9.000 Euro, so wird das Einkommen automatisch steuerpflichtig. Die Erhöhung zum Vorjahr beträgt hierbei rund 180 Euro. Verheiratete haben doppelt so viel von dieser Änderung, denn bei ihnen beträgt der Grundfreibetrag demnach 18.000 Euro, also 360 Euro mehr als im Vorjahr. Möchtest du mehr Informationen sowie deine individuelle Einkommensgrenze ermitteln lassen? Dann zögere nicht länger und stellen uns deine Frage an: dialog@steuermachen.de

 

Erhöhung des Kinderfreibetrages

Ebenfalls bei dem Kinderfreibetrag ergibt sich eine Erhöhung. Diese beträgt ab dem Jahr 2019 rund 72 Euro und erhöht sich somit auf 4.788 Euro. Zu beachten ist, dass sich bei den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf keine Änderungen ergeben. Hier bleibt der Freibetrag weiterhin in Höhe von 1.320 Euro pro Kind bestehen.

 

Fragen zum Ablauf?

Bestehen weitere Fragen zum Ablauf oder möchtest die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bis Ende Februar 2020 verlängern lassen? Gerne übernimmt dein Berater über steuermachen die Bearbeitung deiner Steuerangelegenheit und kümmert sich um die Fristverlängerung sowie die rechtzeitige Abgabe. Nehme Kontakt mit uns auf: Telefon 0911 80190910

Jetzt bereits gut zu wissen:

Für die Steuererklärung 2018 gilt die Abgabefrist bis Ende Mai dann nicht mehr. Dann haben Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum 31. Juli Zeit, ihre Steuererklärung noch abzugeben.

Gerne beauftragt dein Berater über steuermachen eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt.

 

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