Pfändung

Die Angst ist groß, das eigene Hab und Gut zu verlieren. Umso mehr solltest du eine Pfändung verhindern. Als Schuldner kann es vorkommen, dass du die Forderungen eines Gläubigers nicht erfüllen kannst. Ist dies der Fall, kann eine Pfändung die Konsequenz sein. Wir erklären dir, was eine Pfändung ist!

 

Was ist die Pfändung?

Es kann vorkommen, dass ein Schuldner die offenen Forderungen nicht an den Gläubiger termingetreu überträgt. So ist die Pfändung die bedeutendste Maßnahme zur Zwangsvollstreckung. In diesem Fall kann der Gläubiger durch die Pfändung Gegenstände, Geld oder Forderungen seines Schuldners beschlagnahmen, damit diese offenen Forderungen befriedigt werden.

Auch Drittschuldner können von Pfändungsmaßnahmen betroffen sein. Unter diesen Drittschuldner können beispielsweise Arbeitgeber und Banken des Schuldners fallen. Ein solcher Vorgang wird dann in Betracht gezogen, wenn der Schuldner Zahlungsansprüche gegen diesen Drittschuldner hat. Beispiele hierfür sind Ansprüche auf Lohn– oder Gehaltszahlungen. In diesem Fall kann der Gläubiger dann direkt den Zahlungsanspruch pfänden.

Im achten Buch der Zivilprozessordnung findest du die rechtlichen Regelungen verschiedener Pfändungsmaßnahmen, wenn es sich um eine finanzielle Befriedigung von einzelnen Gläubigern handelt. Hier spricht man von Einzelzwangsvollstreckungen. Von der Gesamtvollstreckung, die in der Insolvenzordnung geregelt wird, ist dann die Rede, wenn es sich um eine monetäre Befriedigung aller Gläubiger handelt.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Pfändung vorliegen?

Für eine Pfändung ist im privaten Recht ein entsprechender Vollstreckungstitel notwendig. Hierfür wird in der Regel ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid genutzt. Zudem muss dem Schuldner der Titel ordnungsgemäß zugestellt werden.

In der Regel werden allerdings erfolglose außergerichtliche Mahnungen sowie ein gerichtliches Mahnungsverfahren vor der Pfändung vorangehen.

Der Gläubiger beantragt zunächst einen Mahnbescheid. Gegen diesen Mahnbescheid kann der Schuldner dann innerhalb von 14 Tagen seinen Widerspruch einlegen. Wenn der Mahnbescheid erfolglos ist, ist der Gläubiger in der Lage, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

 

Welche Rolle spielt der Gerichtsvollzieher?

Nachdem der Titel erwirkt wurde, ist der Gläubiger auf staatliche Organe angewiesen. Das Gericht übernimmt die Vollstreckung bei einer Konto- oder Lohnpfändung. Bei einer sogenannten Sachpfändung, bei der bewegliche Sachen gepfändet werden, wird der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen.

Du solltest dich dem Gerichtsvollzieher kooperativ zeigen, wenn er sich bereits vorab bei dir schriftlich angekündigt hat.

Auch die Inkassounternehmen sind auf die Gerichtsvollzieher angewiesen. Diese Inkassounternehmen dürfen nicht selbst pfänden.

 

Welche Arten der Pfändung gibt es?

Um an das Vermögen eines Schuldners zu kommen, können Gläubiger und Gerichtsvollzieher unterschiedliche Wege einschlagen.

  • Sachpfändung
  • Kontopfändung
  • Forderungspfändung
  • Doppelpfändung
  • Lohnpfändung
  • Gehaltspfändung
  • Taschenpfändung
  • Austauschpfändung
  • Anschlusspfändung
  • Vorwegpfändung

 

Was ist eine Vorpfändung?

Die Vorpfändung ist eine schriftliche Erklärung eines Gläubigers. In dieser Erklärung wird dem Schuldner erklärt, dass eine Pfändung vorgenommen wird. Hiermit ist die Forderung verbunden, dass die dritte Partei Zahlungen an den Schuldner einstellen sollen. Es kann unter Umständen auch zu Kontosperrungen kommen. Durch diese Erklärung kann der Gläubiger sich den Vorrang gegenüber anderen Gläubigern sichern.

 

Welchen Pfändungsschutz und welche Rechte hat der Schuldner?

Auch der Schuldner kann Rechte geltend machen. Verschiedene Instrumente stehen dem Schuldner zum Schutz zur Verfügung. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass der Schuldner nicht unter das Existenzminimum fällt. Aus diesem Grund kann der Schuldner ein P-Konto eröffnen.

Der Schuldner darf insgesamt nur ein P-Konto führen. Durch diese Eröffnung ist der Grundfreibetrag von der Pfändung ausgenommen. Demzufolge steht dem Schuldner genug Geld zum Leben zur Verfügung. Dieser Freibetrag liegt bei 1.252,64 EUR (2021). Wenn du also dein Girokonto nicht in ein P-Konto umwandelst, riskierst du, dass dein komplettes Guthaben gepfändet wird. Für die Umwandlung hast du dann vier Wochen Zeit.

Neben dem P-Konto kann gegebenenfalls auch der Pfändungsfreibetrag erhöht werden.

Durch Nachweise kannst du die Beiträge von der Pfändung ausnehmen lassen. Dies geschieht nach persönlichen Verhältnissen, beispielsweise wenn du Unterhaltszahlungen leisten musst.

 

Was sind unpfändbare Sachen?

Mit einer Zwangsvollstreckung soll der Schuldner nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden. Bei einer Sachpfändung in der Wohnung des Schuldners darf der Gerichtsvollzieher bestimmte Gegenstände nicht mitnehmen.

Es dürfen keine Gegenstände des Schuldners genommen werden, wenn diese dem Schuldner:

  • Zur Ausübung der Berufstätigkeit oder für die Ausbildung
  • Für Wohnzwecke oder als Notvorrat
  • Zur bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung oder aus medizinischen Gründen
  • Aufgrund körperlicher Gebrechen benötigt werden

Bei Gegenständen, die einen hohen Wert haben, wird in der Regel eine Austauschpfändung durchgeführt.

Zudem solltest du wissen, dass nicht die Gegenstände anderer Bekannten oder Verwandten gepfändet werden können. Zur Pfändung müssen die Gegenstände im Eigentum des Schuldners sein.

 

Was ist das Überpfändungsverbot?

Dieses Verbot wird im Paragrafen 803 Absatz 1 Satz 2 der ZPO erläutert. Damit ist festgelegt, dass die Pfändung lediglich zur Deckung der Kosten einer Zwangsvollstreckung und zur Befriedigung der Gläubiger genutzt werden kann. So darf nicht mehr gepfändet werden, als zur Befriedigung des Gläubigers nötig ist.

Demnach wird von einer Überpfändung gesprochen, wenn die Schuldnersumme überschritten wird. Sollte einer Überpfändung vorliegen, so kannst du durch eine Vollstreckungserinnerung diese Pfändung anfechten. In diesem Fall kannst du auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Bei unbeweglichen Sachen wie Immobilien gilt kein Überpfändungsverbot.

 

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