Viele haben den Traum, sich selbständig zu machen. Hierfür ist allerdings einiges zu beachten. In jedem Fall musst du ein Gewerbe anmelden. Bei der Gewerbeanmeldung wirst du dann prinzipiell danach gefragt, ob es sich um ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe handelt. Wir erklären dir hier, was man unter einem Nebengewerbe versteht und was du dabei beachten musst.
Was ist ein Nebengewerbe?
Im Sprachgebrauch wird ein Nebengewerbe auch Nebentätigkeit, Kleinunternehmen und Kleingewerbe genannt. Grundsätzlich ist ein Nebengewerbe auch ein Gewerbe, dass angemeldet wird. Hier ist allerdings anzumerken, dass die Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird und somit nicht in Vollzeit ist. Vom Sozialversicherungsträger wird hier die Grenze bei 20 Arbeitsstunden in der Woche gezogen. Eine Voraussetzung für das Nebengewerbe ist, dass du nicht mehr als die Hälfte deines Einkommens durch das Nebengewerbe verdienen darfst. Die Gesellschaftsform ist irrelevant.
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Was musst du beachten?
Auch für ein Nebengewerbe musst du ein Gewerbe anmelden. Da du durch ein Nebengewerbe nicht mehr als 50 Prozent deines Einkommens verdienen darfst, bist du in der Regel ebenfalls Angestellter. Ist das der Fall, so musst du deinen Arbeitgeber über dein Nebengewerbe informieren. Solange dieses Nebengewerbe deiner Arbeit bei deinem Arbeitgeber nicht schadet, sollte es kein Problem sein, ein Nebengewerbe zu gründen. Beachte zusätzlich, dass durch das Nebengewerbe keine Konkurrenzsituation entsteht.
Musst du etwas bezüglich der Krankenkasse beachten?
Übst du eine nichtselbständige Tätigkeit aus, so musst du keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Informiere auf jeden Fall deine Krankenversicherung über das Nebengewerbe. Deine Krankenkasse entscheidet über eine mögliche zusätzliche Versicherung.
Musst du ein Nebengewerbe anmelden?
Wie bereits erwähnt, musst du auch ein Nebengewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss angemeldet werden. Damit du Ärger vermeidest, musst du möglichst zeitnah dein Gewerbe anmelden, da du es, sobald du das Gewerbe aufnimmst, anmelden musst.
Was ist die gewerbliche Tätigkeit?
Man denkt oft, dass eine Einordnung der Tätigkeiten einfach sein muss. Jeder Fall ist allerdings in sich meistens einzigartig. Einige Grundregeln müssen jedoch erfüllt sein. Zunächst muss es eine selbständige und vor allem erlaubte Tätigkeit sein, die du dauerhaft ausübst. Die Gewinnerzielungsabsicht ist zudem ebenfalls notwendig.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Du musst auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung für Kleinunternehmer abgeben. Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, wird das Finanzamt über das Gewerbe informiert. Du erhältst dann einen steuerlichen Erfassungsbogen, den du ausfüllen musst. Hier werden die Unternehmenseckdaten aufgenommen. Zudem werden die voraussichtlichen Einnahmen des laufenden Jahres und des nächsten Jahres geschätzt.
Musst du eine Steuererklärung abgeben?
Betreibst du ein Gewerbe, so erzielst du Einkünfte aus Gewerbebetrieb die du in deiner Einkommensteuererklärung aufnimmst. Hierfür ist die Anlage G wichtig. Der Gewinn oder Verlust wird in dieser Anlage eingetragen. Durch eine Einkommens-Überschussrechnung ermittelst du diesen Gewinn oder Verlust. Auch als Nebengewerbe musst du eine Steuererklärung abgeben.
Da du auch eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, solltest du auch sämtliche Belege und Unterlagen sammeln. Du kannst auch Betriebsausgaben absetzen, weswegen es sich auf jeden Fall lohnen wird.
Was ist eine Einnahmen-Überschussrechnung?
In der Steuererklärung musst du deinen Gewinn oder deinen Verlust angeben. Vor allem für die abzuführende Steuer ist der Gewinn des Nebengewerbes entscheidend. Dieser Gewinn oder Verlust kann durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt werden. Diese Gewinnermittlung relativ einfach durchzuführen. Bei einem Nebengewerbe ist eine Bilanzierung nicht notwendig.
Musst du Gewerbesteuer bezahlen?
Der Begriff der Gewerbesteuer kann verwirrend sein. Nicht jedes Gewerbe muss auch die Gewerbesteuer bezahlen. Übst du ein Nebengewerbe aus, so wird ein jährlicher Freibetrag von 24.500 EUR angewendet. Das bedeutet, dass auf deine Gewinne unterhalb dieser Grenze keine Gewerbesteuer anfällt. Liegt dein Gewinn über diesen Betrag, musst du neben der Gewerbesteuer auch Einkommensteuer bezahlen. Freiberuflich Tätige sind von der Gewerbesteuer befreit.