Die Grundsteuerreform hat für einige Verwirrungen gesorgt. Jetzt müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben, damit die Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden können. Diese muss bis zum 31. Oktober online über ELSTER abgegeben werden. Alle sieben Jahre musst du dann eine solche Grundsteuererklärung anfertigen. Doch was alles in dieser Feststellungserklärung drinnen sein muss und wie die Grundsteuer dann berechnet wird, hängt von dem Modell ab, welches das Bundesland gewählt hat. Dies ist allerdings nur durch die Länderöffnungsklausel möglich. Was das ist, erfährst du hier!
Was ist die Länderöffnungsklausel?
Durch die Länderöffnungsklausel dürfen Bundesländer ein anderes Modell bei der Berechnung der Grundsteuer wählen. Grundsätzlich wird von den meisten Bundesländern das typische Bundesmodell verwendet. Viele haben sich jedoch dagegen entschieden und verwenden nun ein anderes Modell. Neben dem Bundesmodell nutzen manche Bundesländer demnach auch beispielsweise das Flächenmodell.
Bist du zum Beispiel Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks in Bayern, so solltest du wissen, dass hier nicht das typische Bundesmodell verwendet wird. Bayern hat die Länderöffnungsklausel eingesetzt und das Flächenmodell verwendet.
Wozu dient die Länderöffnungsklausel?
Da die Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuererklärung stark veraltet waren, wurde beschlossen, die Bewertung der Grundstücke und der Immobilien nun regelmäßig durchzuführen. So soll dann eine ungleiche Behandlung der Eigentümer von Grundstücken und Immobilien weitestgehend verhindert werden.
Des Weiteren ist auch die Einführung der Grundsteuer C in der Reform eingeschlossen. Durch diese Grundsteuer C sollen dann Spekulationen auf baureife Grundstücke verhindert werden und der vorhandene und notwendige Wohnraum genutzt werden.
Solche Veränderungen stoßen prinzipiell auf unterschiedliche Meinungen. Die Möglichkeit, auch ein eigenes Modell zu wählen, ermöglicht den einzelnen Bundesländern, die für sie passende Berechnung zu finden.
Was ist das Flächenmodell?
Der Name sagt schon vieles! Beim Flächenmodell ist vor allem die Fläche für die Grundsteuerberechnung ausschlaggebend. Die Bundesländer, die das Flächenmodell wählten, gaben an, dass es nachvollziehbarer als das Bundesmodell sei. Beim Flächenmodell ist die Berechnung grundsätzlich nicht an Mietwerte oder Verkehrswertsteigerungen gebunden. Da vor allem die Grundstücksfläche und die Gebäudefläche notwendig ist, kann die Neubewertung ohne großen Aufwand durchgeführt werden.
Was ist das Bundesmodell?
Das Bundesmodell ist das gängigste Modell zur Ermittlung der Grundsteuer. Damit mit dem Bundesmodell die Grundsteuer berechnen werden kann, müssen Angaben zum aktuellen Bodenwert, der Gebäudeart sowie dem Baujahr und Mietpreis gemacht werden. Viele Bundesländer haben sich dazu entschlossen, die Länderöffnungsklausel nicht zu nutzen und das Bundesmodell anzuwenden.