Unter dem Begriff „Kapitalertragsteuer“ kannst du die Erhebungsform der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer verstehen. Die Kapitalertragsteuer entsteht mit dem Zufluss von Kapitalerträgen.
Die Kapitalertragsteuer wurde bis 31.12.2008 auf jede Kapitalart in unterschiedlicher Höhe erhoben. Die Höhe der Kapitalertragsteuer lag zwischen 10 und 35 Prozent.
Aufgrund der Ertragsteuer müssen die Kleininvestoren*innen und Privatanleger*innen die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Kapitalertragsteuer wurde in die Quellensteuer umgewandelt. Diese wurde in Form der Abgeltungsteuer direkt von Finanzinstituten und Banken erhoben und an den Staat weitervermittelt.
Wann ist die Kapitalertragsteuer fällig?
Deine Erträge aus Kapitalanlagen unterliegen der Einkommensteuer. Deine Gewinne aus Geldanlagen sind ebenfalls steuerpflichtige Kapitalerträge. Dazu zählen:
- Dividende aus Aktien
- Rendite
- Kursgewinne aus dem Aktienverkauf
- Zinsen von Girokonten
- Erträge aus Zertifikaten und Fonds
- Wertzuwächse aus Tradings
Wer muss Kapitalertragsteuer abführen?
Auch wenn die Kapitalertragsteuer durch die Abgeltungsteuer ersetzt wurde, müssen manche Steuerpflichtige weiterhin Kapitalertragsteuer an den Fiskus abführen. Du solltest die Anlage KAP ausfüllen, wenn:
- Du der Bank deine Religion nicht mitgeteilt hast und demnach keine Kirchensteuer auf deine Kapitalerträge abgeführt hast
- Du Erträge aus ausländischen Depots und Konten erzielt hast
- Du Zinsen aus Darlehensverträge mit Privatpersonen erhalten hast
- Du den Betrag der Freistellungsaufträge unvorteilhaft verteilt hast und das jetzt korrigieren möchtest
Eine freiwillige Angabe der Kapitalertragsteuer könnte in bestimmten Fällen vorteilhaft für dich sein. Zum Beispiel wenn du den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen willst, Abgeltungsteuer zurückholen möchtest oder keinen Freistellungsauftrag gestellt hast.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
Vor 2009 galt:
- Der Steuersatz für Dividende lag bei 20 Prozent
- Der Steuersatz für Zinsen aus Kapitalanlagen lag bei 30 Prozent
- Der Solidaritätszuschlag lag bei 5,5 Prozent
- Die Kirchensteuer lag bei 8 oder 9 Prozent
Seit 2009 werden die Einnahmen aus Kapitalerträgen einheitlich versteuert. Die Einkünfte aus Kapitalerträgen werden mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent versteuert.
Die Kapitalertragsteuer konntest du mit der Einkommensteuer anrechnen. Seit 2009 ist das durch die Abgeltungsteuer nicht mehr möglich.
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