Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Rund 36 Millionen Immobilien und Grundstücke müssen in Deutschland neubewertet werden. Jeder einzelne Eigentümer dieser Grundstücke und Immobilien muss nun bis zum 31. Oktober 2022 dazu beitragen, dass diese Neubewertung durchgeführt werden kann. Was du über die Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern wissen solltest, erfährst du hier.

 

Das wichtigste über die Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern:

Die einzelnen Bundesländer dürfen aufgrund der Länderöffnungsklausel ein eigenes Modell zur Ermittlung der Grundsteuer wählen. Demnach können sie vom üblichen Bundesmodell abweichen. Mecklenburg-Vorpommern wird diese Öffnungsklausel nicht verwenden. Hier wird auch das Bundesmodell Anwendung finden. Genauso wie in jedem anderen Bundesland muss die Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober ans Finanzamt weitergeleitet werden.

 

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Was ist das Bundesmodell?

Das Bundesmodell wurde von einigen Bundesländern kritisiert, da es sehr komplex sei. Eigentümer der Immobilien und Grundstücke müssen bei ihren Grundsteuererklärungen viele Angaben machen. Dies ist jedoch auch der Grund, warum die Grundstückswerte durch das Bundesmodell genauer ermittelt werden können.

Um die Grundsteuer zu berechnen, wird ein dreistufiges Besteuerungsverfahren festgelegt. Dabei wird zunächst der Grundsteuerwert festgesetzt. Anschließend wird dieser Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Dadurch wird der Steuermessbetrag ermittelt, der dann mit dem Hebesatz multipliziert wird. Das Ergebnis ist dann die Grundsteuer.

 

Was ist neu?

Im April 2018 wurde vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Der Grund hierfür ist, dass die zur Berechnung der Grundsteuer verwendeten Einheitswerte stark veraltet waren. Dadurch wurden vergleichbare Immobilien und Grundstücke unterschiedlich bewertet, was die Verteilung der Grundsteuer ungerecht machte. Damit dies in der Zukunft nicht mehr der Fall sein wird, sollen Grundstücke und Immobilien neubewertet werden. Die Neubewertung für die neue Grundsteuer soll hierbei nicht nur einmalig geschehen, sondern alle sieben Jahre wiederholt werden.

 

Welche Angaben musst du in deiner Grundsteuererklärung machen?

In Mecklenburg-Vorpommern wird das Bundesmodell angewendet. Aus diesem Grund musst du hier einige Angaben in deiner Steuererklärung machen. Zu diesen Angaben gehören in der Regel:

  • Gemarkung, Flur sowie Grundstück des Grundvermögens
  • Grundstückslage
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundsteuerbescheid
  • Bodenrichtwert
  • Grundstücksart
  • Aktenzeichen
  • Garagen- und Stellplatzanzahl
  • Grundstücksfläche
  • Nutzungsanteil
  • Baujahr

 

Wie muss die Abgabe erfolgen?

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Grundstücke und Immobilien neubewertet werden. Eigentümer müssen für jedes ihrer Grundstücke und Gebäuden eine Feststellungserklärung abgeben, ansonsten kann ein Zwangsgeld auf sie zu kommen. Durch die hohe Menge der Steuererklärungen wird deutlich, dass es für das Finanzamt wichtig ist, die Steuererklärungen digital zu erhalten. Du musst demnach deine Steuererklärung elektronisch über die Elster-Plattform an das Finanzamt übermitteln. Nur in Ausnahmefällen darfst du die Steuererklärung in Papierform abgeben.

 

Wer kann bei der Steuererklärung helfen?

Die Grundsteuererklärung ist noch sehr neu und meistens auch sehr komplex. Dadurch ist es verständlich, wenn du professionelle Beratung bevorzugst. Lohnsteuerhilfevereine sind nicht befugt, bei der Grundsteuer zu helfen.

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Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

 

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