Grundsteuer in Hessen

Die Grundsteuerreform ist aktuell in aller Munde. Viele haben es vielleicht schon mitbekommen, dass jeder Eigentümer von Grundstücken und Immobilien bis zum 31. Oktober 2022 pro Immobilie eine Grundsteuererklärung abgeben muss. Was jedoch teilweise für viele nicht klar ist, ist, dass einzelne Bundesländer unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Grundsteuer heranziehen können. Wir erklären dir, wie die Grundsteuer in Hessen aussieht.

 

Das wichtigste zur Grundsteuer in Hessen:

Als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie in Hessen kannst du dich freuen, dass ein einfacheres Modell gewählt wurde. Hier gilt das Flächen-Faktor-Verfahren. Im Dezember 2021 verabschiedete der hessische Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz.

 

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Wozu dient die Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer wird durch sogenannte Einheitswerte berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch jetzt als verfassungswidrig erklärt. Der Grund dafür ist, dass die Einheitswerte so veraltet sind, dass vergleichbare Grundstücke unterschiedlich bewertet werden, was gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt. Ab 2025 sollen dann neue Einheitswerte als Bemessungsgrundlage verwendet werden. Damit dies jedoch geschehen kann, müssen Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober eine Feststellungserklärung abgeben.

 

Wie wird die Grundsteuer in Hessen berechnet?

In Hessen wurde die Länderöffnungsklausel genutzt, um vom Bundesmodell abzuweichen. Ziel des Ganzen war es, ein einfacheres Verfahren anzuwenden. Durch das Flächen-Faktor-Verfahren müssen Eigentümer die Grundstücksgröße und die Wohnfläche in die Grundsteuererklärung eintragen. Wird eine Fläche nicht zu Wohnzwecken genutzt, so wird diese nicht als Nutzungsfläche behandelt. Diese Nutzungsfläche soll dann bei anderer Nutzung angegeben werden. Wird die Fläche gemischt genutzt, so muss sie ihrer Nutzung entsprechend erklärt werden.

Zusätzlich zur Grundstücksgröße und Wohnfläche müssen allgemeine Informationen bezüglich des Gebäudes vermittelt werden.

Anders als bei anderen Modellen musst du den Bodenrichtwert nicht angeben, da dieser bereits der Steuerverwaltung vorliegt.

 

Was bedeutet Flächen-Faktor-Verfahren?

Wie bereits erwähnt, wird das Flächen-Faktor-Verfahren in Hessen zur Berechnung der Grundsteuer verwendet.

Zunächst werden die Flächenbeträge berechnet. So wird die Fläche des Grund und Bodens mit 4 Cent pro Quadratmeter angesetzt. Die Gebäudefläche, die zu Wohnzwecke genutzt wird, soll mit 0,50 € pro Quadratmeter angesetzt werden. Es kann hier jedoch auch zu einer Reduzierung kommen.

Anschließend wird die Summe dieser Ansätze mit einem Faktor multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Dieser Faktor ist von der Lage abhängig.

Im letzten Schritt wird dann die Grundsteuer berechnet, indem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. In einem Steuerbescheid wird dem Eigentümer dann die Höhe der Steuer mitgeteilt.

 

Welche Vorteile hat das Flächen-Faktor-Verfahren?

Hessen will eine verständliche und einfache Berechnung der Grundsteuer. Durch das Flächen-Faktor-Verfahren wird die Berechnung der Grundsteuer kürzer als beim Bundesmodell. Zudem müssen Eigentümer dadurch auch weniger Angaben in der Grundsteuererklärung eintragen.

 

Grundsteuer in Hessen

 

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