Grundsteuer in Bremen

Im Jahr 2025 wird eine neue Grundsteuer eingeführt. Damit diese gerechter verteilt wird, müssen alle Grundstücke und Immobilien neubewertet werden. Hierfür müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien eine Grundsteuererklärung abgeben. Aber keine Sorge! Wir erklären dir hier, was du über die Grundsteuer in Bremen wissen solltest.

 

Das wichtigste über die Grundsteuer in Bremen:

Durch die Länderöffnungsklausel können die einzelnen Bundesländer vom Bundesmodell abweichen. Das bedeutet, dass sie ein eigenes Modell verwenden können, um die Grundsteuer zu ermitteln. Bremen wird diese Öffnungsklausel jedoch nicht verwenden. Sie werden das Bundesmodell anwenden. Auch hier müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien bis zum 31. Oktober eine Feststellungserklärung abgeben.

 

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Was ist das Bundesmodell?

Bundesländer, die sich für ein anderes Modell entschieden haben, kritisierten das Bundesmodell. Hauptkritikpunkt war vor allem die Komplexität dieses Modells. Die Eigentümer von Immobilien und Grundstücken müssen zwar viele Angaben machen, gleichzeitig soll durch dieses Modell die Genauigkeit des Grundstückswertes gewährleistet werden.

Für die Grundsteuer ist das dreistufige Besteuerungsverfahren festgelegt. Zunächst wird der Grundsteuerwert festgelegt. Danach wird dieser Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten. Die Grundsteuer wird dadurch ermittelt, in dem der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert wird.

 

Was ist neu?

2019 wurde die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Der Grund hierfür sind die sogenannten Einheitswerte. Da die verwendeten Einheitswerte veraltet waren, wurden die Grundstücke und Immobilien nicht richtig bewertet, sodass es eine ungerechte Verteilung der Grundsteuer zur Folge hatte. Durch die Neubewertung der Grundstücke und Immobilien soll dies in der Zukunft verbessert werden. Zudem sollen Eigentümer nicht nur einmalig eine Grundsteuererklärung abgeben, sondern alle sieben Jahre dabei helfen, die Grundstücke und Immobilien richtig zu bewerten.

 

Welche Angaben musst du machen?

Anders als bei anderen Modellen musst du durch das Bundesmodell in Bremen einige Angaben in deiner Steuererklärung machen. Folgende Angaben musst du in Bremen in der Regel immer angeben:

  • Grundstückslage
  • Gemarkung, Flur sowie Grundstück des Grundvermögens
  • Eigentumsverhältnisse
  • Bodenrichtwert
  • Grundsteuerbescheid
  • Aktenzeichen
  • Grundstücksart
  • Grundstücksfläche
  • Garagen- und Stellplatzanzahl
  • Nutzungsanteil
  • Baujahr

 

Wie musst du die Grundsteuererklärung abgeben?

In Deutschland müssen etwa 36 Millionen Grundstücke und Gebäuden neu bewertet werden. Für jedes einzelne dieser Grundstücke und Immobilien muss jeweils eine Steuererklärung abgegeben werden. Die Anzahl der Angaben, die das Finanzamt bis zum 31. Oktober erhalten wird, ist dementsprechend sehr hoch. Folglich ist verständlich, dass die Grundsteuererklärungen elektronisch über das Elster-Portal an das Finanzamt übermittelt werden soll. Nur in Ausnahmefällen akzeptiert das Finanzamt auch eine Steuererklärung in Papierform. Gibst du deine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig ab, so kann auch ein Zwangsgeld auf dich zu kommen.

 

Wer kann bei der Steuererklärung helfen?

Anders als bei der Einkommensteuererklärung kann dir ein Lohnsteuerhilfeverein nicht bei der Steuererklärung helfen. Diese Vereine sind nicht dazu befugt, bei der Grundsteuererklärung beratend zu helfen. Da diese Steuererklärung jedoch neu für dich ist, kannst du auch professionelle Hilfe annehmen.

Durch steuermachen erhältst du eine professionelle und individuelle Hilfe für deine Grundsteuererklärung von echten Steuerexperten.

 

Grundsteuer in Bremen

 

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