Grundsteuer in Baden-Württemberg

Bist du Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie in Baden-Württemberg? Wenn ja, dann musst du jetzt aktiv werden! Am 31. Oktober 2022 musst du eine Grundsteuererklärung abgeben, wenn du in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt. Wir erklären dir hier, was du über die Grundsteuer in Baden-Württemberg wissen solltest!

 

Das wichtigste über die Grundsteuer in Baden-Württemberg:

In Deutschland muss jeder Eigentümer von Immobilien und Grundstücken eine Grundsteuererklärung abgeben. Baden-Württemberg entschied sich gegen das Bundesmodell und wählte eine einfachere Methode aus. Hier wird das modifizierte Bodenwertmodell angewendet. Die Berechnung der Grundsteuer soll durch dieses Modell einfacher sein.

 

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Was ist die Grundsteuer?

Allgemein muss jeder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie Grundsteuern bezahlen. Die Grundsteuer sollte nicht mit der Grunderwerbsteuer verwechselt werden. Die Grunderwerbsteuer musst du nach dem Erwerben einer Immobilie und eines Grundstücks bezahlen. Die Grundsteuer ist jedoch eine Steuer, die regelmäßig erhoben wird.

 

Was ist neu?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer 2018 als verfassungswidrig erklärt. Der Grund dafür war, dass die Einheitswerte, nach denen die Grundsteuer berechnet wurden, veraltet waren. Da die Grundsteuer als solche jedoch nicht vollständig abgeschafft werden soll, benötigt es eine Grundsteuerreform. Im Zuge dessen müssen Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben, um eine Neubewertung zu ermöglichen. Ab Januar 2025 soll dann die neue Grundsteuer angewendet werden. Alle sieben Jahre wird eine Grundsteuererklärung von jedem Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie verlangt. Wie diese aussehen soll, hängt zudem auch vom Modell ab, das das Bundesland gewählt hat.

Durch die Öffnungsklausel können die einzelnen Bundesländer vom Bundesmodell abweichen und ein eigenes wählen.

 

Wie wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg berechnet?

Wie bereits erwähnt, entschied sich Baden-Württemberg dafür, die Länderöffnungsklausel in Anspruch zu nehmen. Hier gilt nun das modifizierte Bodenwertmodell. Zudem hat Baden-Württemberg 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Grundsätzlich weicht das modifizierte Bodenwertmodell bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts der Grundsteuer B ab. Neben der Ermittlung des Grundsteuerwerts weicht auch die der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab.

Wichtig für die Berechnung des Grundsteuerwerts ist bei diesem Modell die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Irrelevant ist die Bebauungsart. Ist nun der Grundsteuerwert berechnet, muss dieser mit der Steuermesszahl multipliziert werden. Dieses Ergebnis wird dann mit dem Hebesatz multipliziert. Benutzt du dieses Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken, so wird ein Bewertungsabschlag verwendet. Die Steuermesszahl verringert sich.

 

Was muss in die Grundsteuererklärung?

Die Feststellungserklärung muss bis zum 31. Oktober 2022 digital über die Elster-Plattform an das Finanzamt übermittelt werden. Folgende Angaben müssen in der Steuererklärung sein:

  • Aktenzeichen
  • Bodenrichtwert
  • Grundstücksfläche
  • Nutzungsart
  • Grundstücksinformationen wie die Lage und der Eigentümer

 

Grundsteuer in Baden-Württemberg

 

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