Im deutschen Steuerrecht gibt es sowohl Freigrenzen als auch Freibeträge. Oft werden diese Begriffe falsch verwendet, obwohl sie sich gewaltig unterscheiden. Welche Unterschiede es gibt und was eine Freigrenze ist, erklären wir dir hier.
Was ist eine Steuerfreigrenze?
Der Begriff „Grenze“ wird im Alltag oft verwendet. Schon im Kindesalter haben dir beispielsweise deine Eltern Grenzen gezeigt. Bis zu einem gewissen Punkt kann man gehen, alles darüber hinaus hat eine spätere Wirkung. Der Steuerfreibetrag ist nichts anderes als eine Grenze für Steuerpflichtige. Wenn diese Freigrenze überschritten wird, folgen gewisse Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag. Somit entstehen nicht nur Folgen für eine Differenz, sondern für den kompletten Betrag.
Das heißt, dass die Freigrenze ein Betrag ist, bis zu der die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt. Bei der Überschreitung dieser Grenze wird dann die volle Bemessungsgrundlage besteuert. Es ist bedeutend, dass du deine Einkünfte den Einkunftsarten zuordnest, denn bei jeder Einkunftsart gibt es unterschiedliche Freigrenzen.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abgezogen wird und steuerfrei bleibt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR ist ein Beispiel für einen solchen Freibetrag. Dieser Betrag wird abgezogen, um dein zu versteuerndes Einkommen zu berechnen. Das heißt, dass Freibeträge dein zu versteuerndes Einkommen verringert und du somit weniger Steuern zahlen musst. Nur die Differenz ist somit zu versteuern.
Bei der Freigrenze ist es allerdings anders. Bis zu dieser Grenze ist dein Einkommen steuerfrei, alles Weitere darüber wird vollkommen versteuert. Wenn du also über der Grenze liegst, führt es für dich zu keiner Minderung des zu versteuernden Einkommens und somit auch nicht zu einer geringeren Einkommensteuer.
Welche Freigrenzen gibt es?
- Freigrenze bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Freigrenze bei Einkünften aus sonstigen Leistungen
- Freigrenze bei der Grunderwerbsteuer
- Freigrenze für Sachbezüge
Welche Freibeträge gibt es?
- Kinderfreibetrag
- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Grundfreibetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Versorgungsfreibetrag
- Altersentlastungsbetrag
Freibetrag vs. Freigrenze – Beispiel
Nehmen wir an, du erzielst Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 620 EUR. Die Freigrenze liegt hier bei 600 EUR. Das bedeutet, dass du deine vollständigen Einkünfte von 620 EUR versteuern musst. Würden sich deine Einkünfte auf 599 EUR belaufen, müsstest du diese Einkünfte nicht versteuern.
Wenn du allerdings Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit in Höhe von 20.000 EUR erzielst, hast du Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag. Das bedeutet, dass dein zu versteuerndes Einkommen um 1.000 EUR reduziert wird und diese 1.000 EUR nicht versteuert werden. Somit würde sich dein zu versteuerndes Einkommen auf 19.000 EUR belaufen.
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