Ersatzzwangshaft

Bist du dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, so ist eine Abgabefrist einzuhalten. Solltest du deine Steuererklärung zu spät abgeben, kann ein Zwangsgeld eine mögliche Konsequenz sein. Des weiteren kann eine Ersatzzwangshaft festgesetzt werden. Wir erklären dir hier, wann du mit einer Ersatzzwangshaft rechnen musst.

 

Was ist die Ersatzzwangshaft?

In der Abgabenordnung wird die Ersatzzwangshaft als weiteres Druckmittel bei der Einkommensteuererklärung festgehalten. Das Finanzamt darf ein Zwangsgeld verlangen, wenn du die Einkommensteuererklärung bis zur Abgabefrist noch nicht abgegeben hast. Solltest du dann auf die Anforderungen des Finanzamts nicht reagiert haben, folgt in der Regel nach dem Zwangsgeld auch die Ersatzzwangshaft. Das ist dann erst der Fall, wenn das Zwangsgeld am Ende auch uneinbringlich ist (Paragraf 334 AO). Das bedeutet, dass du dann ins Gefängnis kommen kannst.

 

Wann kommt eine Ersatzzwangshaft infrage?

Keine Sorgen. Wenn du deine Einkommensteuererklärung ein paar Tage nach der Abgabefrist abgibst, musst du nicht sofort mit einer Ersatzzwangshaft rechnen. Grundsätzlich können sowohl die Zwangsgelder als auch die Ersatzzwangshaft erst dann eingesetzt werden, wenn du auch dazu verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ohne Abgabepflicht musst du auch keine abgeben. Zudem kommt die Ersatzzwangshaft erst dann ins Spiel, wenn das Zwangsgeld für uneinbringlich scheint. Demzufolge muss zunächst auch ein Zwangsgeld sowohl angedroht als auch festgesetzt worden sein. Dabei muss jeweils immer eine Frist gesetzt und auch angekündigt werden.

 

Wie kann die Ersatzzwangshaft durchgeführt werden?

Die Finanzbehörde beantragt die Ersatzzwangshaft beim zuständigen Amtsgericht. Danach wird vom Richter geprüft, ob das Zwangsgeld uneinbringlich ist und demnach auch die Ersatzzwangshaft gerechtfertigt ist. Das ist dann beispielsweise der Fall, wenn der Vollstreckungsversuch nicht erfolgreich war und es auch keine Erfolgsaussicht diesbezüglich gibt.

 

Wie lange ist die Ersatzzwangshaft?

Das Gericht kann dem Finanzamt eine vollstreckbare Ausfertigung erteilten, wenn die Ersatzzwangshaft angemessen ist. Das bedeutet, dass das Gericht einen Haftbefehl erteilt. Danach muss das Finanzamt dem Betroffenen noch die Möglichkeit geben, das Zwangsgeld zu zahlen, um nicht in Haft zu müssen. Beim Amtsgericht kann das Finanzamt die Verhaftung beantragen, wenn auch diese Chance nicht ergriffen wird.

In der Regel liegt die Haft zwischen einem Tag und maximal zwei Wochen. Im Vorstrafenregister wird es keinen Eintrag geben.

 

Was bedeutet die Ersatzzwangshaft?

Wenn du im Gefängnis warst, weil du das Zwangsgeld nicht bezahlt hast, so musst du dennoch deine Pflichten erfüllen. Das bedeutet, dass du zwar das Zwangsgeld nicht mehr bezahlen musst, du allerdings der Pflicht nachgehen musst, beispielsweise deine Steuererklärung einzureichen. Wenn du diese Pflicht dann erneut nicht erfüllst, musst du wieder mit den Konsequenzen rechnen.

 

Wie lässt sich die Ersatzzwangshaft umgehen?

Grundsätzlich ist der beste Weg, die Ersatzzwangshaft zu umgehen, die rechtzeitige Erfüllung deiner Pflichten. Du solltest bestenfalls vorab prüfen, ob du eine Steuererklärung abgeben musst, damit du die Frist nicht verpasst. Zu unterscheiden sind die Pflichtveranlagung und die Antragsveranlagung. Bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Durch steuermachen erhältst du individuelle und professionelle Beratung durch Steuerexperten. So hast du dann keine Arbeit mehr mit der Steuererklärung. Das Wichtigste ist, dass du die Steuererklärung rechtzeitig abgibst, um auch keine Zwangsgelder zu bekommen.

 

Ersatzzwangshaft

 

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