Energiepauschale

Die Zeit während der Covid-19-Pandemie war für viele Menschen sehr schwer. Doch die Probleme werden nicht viel weniger. Die Inflation steigt und damit steigen auch die Kosten für die Lebenserhaltung. Viele Familien und andere Haushalte kommen in finanziellen Notlagen. Die steigenden Energiepreise machen vielen Angst. Wie soll ein Arbeitnehmer diese Energiepreise bezahlen. Der Staat will aus diesem Grund mit dem Entlastungspaket und der Energiepauschale helfen. Was die Energiepauschale ist, erklären wir dir hier.

 

Was ist die Energiepauschale?

In den Medien wird neben dem Begriff Energiepauschale auch des Öfteren Energiepreispausche oder EPP gesagt. Menschen, die unter den steigenden Energiepreisen leiden, soll diese Energiepauschale entlasten. Heizungen und Sprit waren für viele eine Selbstverständlichkeit. Zwar musstest du bestimmt auch schon darauf achten, nichts zu verschwenden, aber die drohenden Nachzahlungen im Bereich von voraussichtlich bis zu 1.190 EUR machen vielen Angst.

Damit diese Nachzahlungen in gewisser Weise entschärft werden kann, soll im September die Energiepauschale von 300 EUR auf deiner Abrechnung stehen.

 

Hast du Anspruch auf die Energiepauschale?

Bei der Energiepauschale handelt es sich nicht um einen monatlichen Betrag, der dir zusteht. Die Energiepauschale ist eine Einmalzahlung, die du nicht extra beantragen musst. Es sind zwei wesentliche Voraussetzungen, die du erfüllen musst. Zum einen musst du zum 1. September 2022 in einem ersten Arbeitsverhältnis stehen. Zum anderen musst du in einer der Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sein. Empfänger der Energiepauschale sind:

  • Angestellte
  • Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer in passiver Zeit der Altersteilzeit
  • Aushilfskräfte in der Landwirtschaft
  • Azubis
  • Beamte
  • Bezahlte Praktikanten
  • Minijobber
  • Personen im Freiwilligendienst
  • Tätige in einer Behindertenwerkstatt
  • Werkstudenten

Des Weiteren erhältst du auch die Energiepauschale, wenn du in einem aktiven Dienstverhältnis eine Lohnersatzleistung beziehst. Zu diesen Lohnersatzleistungen zählen neben dem Elterngeld auch Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Krankengeld.

 

Hast du auch als Rentner Anspruch auf die Energiepauschale?

Wie du bereits weißt, erhalten auch Menschen die Energiepauschale, die Lohnersatzleistungen beziehen. Anders sieht es jedoch bei Rentnern aus. Dies stößt auf viel Kritik, denn im schlimmsten Fall erhalten Rentner keine Energiepauschale. Übst du jedoch einen Minijob aus oder betreibst eine Fotovoltaikanlage, so kannst du trotzdem die Energiepauschale erhalten.

 

Bekommst du die Energiepauschale auch als Selbständiger und Freiberufler?

Auch Selbständige haben Lebenserhaltungskosten. Demnach erhalten auch Selbständige und Freiberufler die Energiepauschale. Anders als bei Arbeitnehmern wird sie dir nicht auf dein Konto überwiesen. Sie wird erst mit deiner Einkommensteuererklärung verrechnet.

 

Fallen Steuern an?

Leider bekommst du zum 1. September voraussichtlich keine 300 EUR glatt auf dein Konto. Die Energiepauschale ist steuerpflichtig. Leider kann nicht pauschal gesagt werden, wie viel du dann tatsächlich auf deinem Konto haben wirst. Wie hoch der Steuerabzug sein wird, hängt von der Höhe deiner Einkünfte ab und wird demnach individuell berechnet. So kann es sein, dass dir nichts abgezogen wird oder du einen Abzug von 142 EUR haben wirst.

 

Energiepauschale

 

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