Betriebsvermögensvergleich

Der Gewinn spielt nicht nur für dich grundsätzlich eine wichtige Rolle, sondern auch für die Einkommensteuererklärung. Damit du weißt, wie hoch die Einkommensteuer sein wird, musst du in vielen Fällen den Gewinn oder Verlust als Bemessungsgrundlage ermitteln. Hier wird auch der Betriebsvermögensvergleich herangezogen. Was das ist, erklären wir dir hier!

 

Was ist der Betriebsvermögensvergleich?

Wie es der Name schon vermuten lässt, wird das Betriebsvermögen verglichen. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass du dein Betriebsvermögen mit dem eines Bekannten vergleichst. Nein, du vergleichst dein Betriebsvermögen des aktuellen Kalenderjahres mit dem des vorhergehenden Geschäftsjahres. Durch diesen Vergleich lässt sich der Gewinn beziehungsweise Verlust des abgelaufenen Geschäftsjahres feststellen. Im Sprachgebrauch wird anstelle des Betriebsvermögensvergleichs auch gerne Bestandsvergleich verwendet.

 

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Wer muss einen Bestandsvergleich durchführen?

Nicht jeder Mensch in Deutschland muss einen Bestandsvergleich durchführen. Ob du dazu verpflichtet bist, hängt von der Gewinnermittlungsart ab. Du musst dann einen Betriebsvermögensvergleich machen, wenn du buchführungspflichtig bist. Zudem musst du dann einen Bestandsvergleich machen, wenn du nach bilanzrechtlichen Vorgaben deine steuerliche Gewinnermittlung erstellen musst.

Führst du ein Geschäftsbetrieb kaufmännischer Art, so bist du dazu verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Das ist dann der Fall, wenn du Land- und Forstwirt bist und gewerblich tätiger Unternehmer bist, der nach Handelsgesetzbuch nicht zu den Kaufleuten geordnet werden kann. In der Abgabenordnung findest du unter den Paragrafen 140 und 141 die Richtlinien, wann du einen Bestandsvergleich durchführen musst. Dazu musst du eine der Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein Mindestumsatz von 600.000 EUR in einem Kalenderjahr.
  • Der Wirtschaftswert von 25.000 EUR bei selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen wurde überschritten.
  • Im Wirtschaftsjahr beträgt der Gewinn aus Gewerbebetrieb mindestens 60.000 EUR.
  • Im Wirtschaftsjahr beträgt der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft mindestens 60.000 EUR.

Zusätzlich haben Formkaufleute die Pflicht, Bücher zu führen. Dazu gehören neben Personenhandelsgesellschaften auch Kapitalgesellschaften.

Als Einzelunternehmer musst du keine Bücher führen und demnach auch keinen Betriebsvermögensvergleich aufstellen.

 

Wie wird durch den Betriebsvermögensvergleich steuerlich der Gewinn ermittelt?

Auf Grundlage des Paragrafen 4 Absatz 1 und 5 EStG wird ein Bestandsvergleich zur steuerlichen Gewinnermittlung benötigt. Hier kommen die Grundsätze der doppelten Buchführung zum Einsatz. Dabei ist es wichtig, jeden Geschäftsvorfall zu dokumentieren und buchen. Am Ende des Geschäftsjahres wird dann eine Bilanz erstellt mit einer Passiv- und einer Aktivseite. Auf der Aktivseite wird die Mittelverwendung aufgeführt, während auf der Passivseite die Mittelherkunft zu finden ist. Bei der Bilanz des aktuellen Geschäftsjahres ist das Betriebsvermögen der Unterschiedsbetrag der Vermögenswerte und der Schulden. Dieses Betriebsvermögen wird dann mit dem des Vorjahres verglichen und um Einlagen und Entnahmen korrigiert.

 

Wie lautet die Formel?

Gewinn oder Verlust = Betriebsvermögen am Ende des aktuellen Geschäftsjahres – Betriebsvermögen am Ende des vorherigen Geschäftsjahres + Entnahmen – Einlagen

 

Betriebsvermögensvergleich

 

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