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Kinderkriegen spielt bei vielen im Laufe des Erwachsenwerdens eine immer größere Rolle. Dabei ist auch wichtig, die eigene finanzielle Situation zu betrachten, denn wenn du Kinder hast, ist dies mit hohen Kosten verbunden. Viele denken da nur, bis das eigene Kind 18 Jahre alt ist, aber auch ab dem 18. Lebensjahr müssen die Kosten beachtet werden.
Was kostet ein Kind bis zum 18. Lebensjahr?
Durchschnittlich kostet ein Kind bis zum 18. Lebensjahr ca. 148.000 EUR. Das sind monatlich ca. 685 EUR, dass man es ja nicht alles auf einmal zahlen muss. Diese Kosten sind für viele eine finanzielle Last. Der Staat hilft beispielsweise mit dem Kindergeld. Es ändert sich einiges, wenn dein Kind volljährig ist.
Was genau ändert sich ab dem 18. Geburtstag?
Dein Kind ist ab diesem Tag voll geschäftsfähig. Sie oder er ist selbst verantwortlich für das, was gemacht wird, die Eltern sind nicht mehr die gesetzlichen Vertreter. Die Kinder können eigenständig Verträge und Mitgliedschaften abschließen. Zudem ändern sich viele weitere Dinge. Die Bestimmungen vom Jugendarbeitsschutzgesetz gelten nicht mehr. Das Strafrecht ändert sich, allerdings kommt zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr das abgeschwächte Erwachsenenstrafrecht zum Einsatz. Mit 18 kann dein Kind eine Ehe eingehen ohne deine Zustimmung und ohne die Zustimmung vom Familiengericht. Alleine Auto fahren ohne Begleitung, eine eigene Wohnung haben und wählen sind nur einige Beispiele dafür, was alles alleine und ohne Erlaubnis der Eltern gemacht werden darf mit 18 Jahren!
Wie sieht es aus mit dem Kindesunterhalt?
Du musst drei wichtige Anspruchsgrundlagen beachten: Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Ab 18 sind beide Elternteile zum Kindesunterhalt verpflichtet! Wichtig für die Verpflichtung zum Kindesunterhalt ab 18 ist, ob das Kind seine Schulausbildung abgeschlossen hat und für den Unterhalt schon selbst aufkommen kann. Das Kindergeld wird komplett von der Unterhaltszahlung abgezogen. Die Ausbildungsvergütung wird im Falle einer Lehre angerechnet.
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Was gilt bis zum 25. Lebensjahr?
Du kannst Kindergeld bzw. auch erneute Freibeträge bekommen, wenn dein Kind bis zum 25. Lebensjahr ein Erststudium beendet oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Auch wenn dein Kind einen Bachelor oder Master macht oder einen Freiwilligenwehrdienst absolviert. Wichtig zu wissen ist, dass dein Kind sich spätestens ab dem 25. Geburtstag selbst Kranken- und Pflege versichern muss.
Kann der Unterhalt bei den Steuern der Eltern abgesetzt werden?
Du kannst es als außergewöhnliche Belastung angeben. Eltern können für 2021 bei der Steuer Zahlungen bis 9.744 EUR absetzen, wenn das Kind z.B. studiert und nicht mehr bei dir und einem Elternteil wohnt. Eine Voraussetzung ist zu erfüllen: Bekommt der Unterhaltspflichtige bzw. der Partner noch Kindergeld für das volljährige Kind oder den steuerlichen Freibetrag für das Kind, berücksichtigt man den Unterhalt nicht steuermindernd. Verdient dein Kind schon selbst etwas, kann der Unterhalt auch gekürzt werden. Beiträge von Kranken- und Pflegeversicherung vom Kind können angegeben werden, wenn diese von den Eltern getragen werden und gleichzeitig sie kein Kindergeld und keine Kinderfreibeträge erhalten. Lebt dein volljähriges Kind mit einem Lebensgefährten zusammen, der ausreichend verdient und befindet das Kind sich in Ausbildung, können die Unterhaltszahlungen in voller Höhe abgesetzt werden.