300 Euro Energiepauschale nicht bekommen

Energiepreispauschale
300 Euro Energiepauschale nicht bekommen

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Lesedauer: 3 Minuten

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Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bekamen bereits im September die 300 Euro Pauschale zusätzlich zu ihrem Gehalt auf das Konto überwiesen. Bei manchen Erwerbstätigen ist es allerdings nicht der Fall gewesen.

 

300 Euro Pauschale

Da die Heizkosten in diesem Jahr enorm gestiegen sind, hat die Regierung ein Entlastungspaket für die Bürger beschlossen. Demnach bekamen Millionen Erwerbstätige in Deutschland die 300 Euro Pauschale im September ausgezahlt. Die Pauschale wurde allerdings nach dem persönlichen Steuersatz besteuert.

 

Lohnabrechnung

Die Arbeitnehmer, die einem aktiven Beschäftigungsverhältnis nachgehen, sollten die Energiepauschale automatisch mit ihrem Lohn im September bekommen haben. Auf der Lohnabrechnung wird die Energiepauschale unter „sonstiger Bezug“ aufgelistet. Außerdem ist die Pauschale mit einem Kürzel „E“ für „Einmalbezug“ vermerkt.

 

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Energiepauschale nicht bekommen

Hast du keine Energiepauschale im September erhalten? Das kann folgende Gründe haben:

  • Dein Beschäftigungsverhältnis hat erst nach dem 01.09.2022 begonnen
  • Dein Arbeitgeber ist zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen nicht verpflichtet
  • Du bekommst die Energiepauschale zu einem späteren Zeitpunkt von deinem Arbeitgeber
  • Du bist als Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft oder nur kurzfristig beschäftigt
  • Du hast vergessen, bei deiner geringfügigen Beschäftigung die Bestätigung beim Arbeitgeber einzureichen
  • Mit dem jährlichen Anmeldungszeitraum hat dein Arbeitgeber auf die Auszahlung verzichtet

 

Der Arbeitgeber zahlt keine Energiepauschale: Was kann ich tun?

Handelt es sich bei deinem Arbeitgeber um einen Kleinunternehmer, der jährlich weniger als 1.080 EUR an Lohnsteuer vorauszahlt, so muss dein Arbeitgeber keine Energiepauschale auszahlen. Doch diese kannst du mit der Steuererklärung für das Jahr 2022 einfordern.

 

Energiepauschale für Rentner

Auch Rentner sollen nun die Energiepauschale ausbezahlt bekommen. Der Termin steht jetzt auch fest: Die 300 Euro Pauschale wird zum 1. Dezember 2022 von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Die Einmalzahlung muss wie bei den Erwerbstätigen versteuert werden.

Bis jetzt ist es noch unklar, ob auch die Personen, die eine Waisen– oder Witwenrente beziehen, die Energiepauschale bekommen. Bisher geht man allerdings davon aus, dass nur Personen, die eine Altersrente beziehen, von der Einmalzahlung profitieren werden.

Hast du als Rentner ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt und dadurch die 300 Euro Energiepauschale erhalten, so kannst du diese nicht noch mal als Rentner beziehen. Wer in Versuchung kommt, macht sich strafbar.

 

Energiepauschale bei Freiberuflern

Die Energiepauschale steht auch Freiberuflern und Selbständigen zu. Denen wird das Geld allerdings nicht automatisch auf das Konto überwiesen. Freiberufler müssen die Energiepauschale über ihre Steuererklärung zurückholen.

 

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5 Kommentare

Henry iden Avatar
Henry iden
Veröffentlicht am 4. April 2023 um 11:09 Uhr

Habe bis heute kein Geld bekommen, dabei habe ich nur eine kleine Rente. Habe denen geschrieben, kommt keine Antwort...das is ein Staat geworden.....unglaublich

Beate Avatar
Beate
Veröffentlicht am 7. März 2023 um 18:32 Uhr

Sehr geehrte Frau Singer,
aus dem Artikel lese ich, dass man den AG erinnern muss, die Energiepauschale zu überweisen. Diese zahlt er aus der Lohnsteuer aus. Wenn er dies trotz mehrfacher Erinnerung nicht macht, dann die 300€ Energiepauschale (versteuert etwas weniger) über die Steuererklärung holen.

Frau Arslan Avatar
Frau Arslan
Veröffentlicht am 23. Februar 2023 um 14:06 Uhr

Hallo, mein Mann ist Vollzeit berufstätig seit über 15 Jahren, in einer großen Firma. Er hat keine Energiepauschale erhalten. Verstehe nicht warum. Für die Firma wären es keine Kosten. Nur das sein Lohnbüro die zusätzlichen Zeitaufwand hätte. Wir wissen auch nicht ob die Firma anderen Angestellten die Enrgiepauschale ausgezahlt haben. Muss ein Arbeitgeber für alle seiner Arbeiter die Eneegiepauschale beantragen und ausbezahlen? Oder behält er es vielleicht selber ein?

Gerda Singer Avatar
Gerda Singer
Veröffentlicht am 10. Dezember 2022 um 10:47 Uhr

Bin im Betreutes Wohnen in Kleefeld habe die
300,00 Energiepauschale noch nicht bekommen

Warum nicht ??? War auch Berufstätig

Diana Prosvirkina Avatar
Diana Prosvirkina
Veröffentlicht am 12. Dezember 2022 um 12:54 Uhr

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