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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Sollte dein Arbeitgeber vorzeitig die Arbeitsverhältnisse mit dir beenden wollen, so kann er dir zum Ausgleich für den Verlust deines Arbeitsplatzes eine Abfindung bieten. Auch wenn eine Abfindung frei von Abzügen der Sozialversicherungen ist, wird diese wie das normale Jahresgehalt voll versteuert. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über Abfindungen und Fünftelregelung wissen musst!
Was ist eine Abfindung?
Bei einer Abfindung handelt es sich um eine Geldzahlung, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer als Entschädigung für eine Kündigung anbietet. Die Abfindung soll mit der Kündigung verbundene Verdienstausfälle decken.
Eine Kündigung setzt allerdings nicht voraus, dass du eine Abfindung bekommst. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Oft sind die Arbeitgeber aber selbst bereit, eine Abfindung zu bezahlen, um sich ein Prozess vor dem Arbeitsgericht zu ersparen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht nur in den Sonderfällen, wie zum Beispiel:
- Wenn es eine Vereinbarung in einem Tarifvertrag getroffen wurde
- Wenn individuelle Vereinbarungen vorab gemacht wurden
- Wenn es mit dem Betriebsrat ein Sozialplan vereinbart wurde
Mit der Abfindung tauschst du den Bestandsschutz deines Arbeitsverhältnisses gegen das Geld.
Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!
Muss die Abfindung versteuert werden?
Es spielt keine Rolle, ob du eine Abfindung für die Auflösung deines Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erhältst – eine Abfindung muss voll versteuert werden. Das Finanzamt unterscheidet hier nicht zwischen einem „normalen“ Arbeitslohn und einer Abfindung, es werden also Lohnsteuerabzüge fällig.
Fünftelregelung
Bekommst du eine Abfindung, so wird diese als außerordentliche Einkünfte gesehen. Außerordentliche Einkünfte werden in der Regel über mehrere Jahre erwirtschaftet, aber in einem Jahr ausgezahlt. Um viel zu hohe steuerliche Abgaben zu vermeiden, wird die Fünftelregelung angewendet.
Die Abfindung wird im Auszahlungsjahr versteuert, der Steuersatz wird dabei durch die Fünftelregelung ermäßigt. Die Abfindung wird dann gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt.
Für die Berechnung der Fünftelregelung wird folgender Formel angewendet:
Welche Voraussetzung müssen erfüllt werden, um die Fünftelregelung anwenden zu können?
Um die Fünftelregelung in der Praxis anwenden zu können, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:
- Die Auszahlung muss innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen: Dabei kann die Abfindung als Einmalzahlung oder als mehrere Teilzahlungen innerhalb eines Jahres erfolgen
- Eine Zusammenballung von Einkünften ist notwendig. Das ist dann der Fall, wenn deine Einkünfte mit der Abfindung höher liegen, als wenn du dein Arbeitsverhältnis fortgeführt hättest
Muss ich die Fünftelregelung beantragen?
Nein, grundsätzlich muss die Fünftelregelung nicht beantragt werden. Trägst du einen steuerlichen Vorteil von der Fünftelregelung, so ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese bei der Auszahlung anzuwenden. Ob die Fünftelregelung tatsächlich angewendet wurde, siehst du auf deiner Gehaltsabrechnung.
Wendet dein Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht an, heißt es nicht gleich, dass das Geld weg ist. Die Fünftelregelung kann mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Dann sollte eine Abfindung auf jeden Fall versteuert werden.