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Überführst du Abgaben auf die Erträge aus Investments und Kapitalanlagen an den Fiskus, so hast du sicherlich bereits von der Kapitalertragsteuer gehört. Was das genau für eine Steuer ist und was du über Kapitalertragsteuer wissen musst, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Kapitalertragsteuer – was ist das?
Unter dem Begriff Kapitalertragsteuer kannst du dir eine besondere Erhebungsform der Körperschaftsteuer und Einkommensteuer vorstellen. Tatsächlich ist die Kapitalertragsteuer für Anleger und Sparer relevant. So gut wie in allen EU-Staaten unterliegen die Erträge aus Kapitalanlagen der Einkommensteuer.
Zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gehören in erster Linie die Gewinne aus Geldanlagen. Zu Gewinnen gehören beispielsweise:
- Dividende aus Aktien
- Zinsen vom Girokonto
- Kursgewinne aus dem Aktienverkauf
- Erträge aus Fonds und Zertifikaten
- Wertzuwächse aus dem Trading
- Rendite
Solche Gewinne müssen versteuert werden. Die auszahlende Stelle behält sie in Form der Quellensteuer ein. Mit anderen Worten behalten die Versicherer, Banken oder sonstige Finanzdienstleister die Quellensteuer ein und leiten diese an das Finanzamt weiter.
2009 hat der Fiskus die Abgeltungssteuer eingeführt. Oft wird die Abgeltungssteuer mit der Kapitalertragsteuer synonym verwendet. Die Kapitalertragsteuer ist an sich nur die Unterform der Abgeltungssteuer.
Der Prozess der Besteuerung wurde durch die Einführung der Abgeltungs- bzw. Quellensteuer viel einfacher und übersichtlicher.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
Deine Kapitalerträge unterliegen pauschal der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag. Dieser wurde zwar bei deinem Gehalt bzw. Lohn abgeschafft, kommt allerdings noch bei Kapitalerträgen vor.
Zusammen ergibt sich der Steuersatz von 26,38 Prozent. Bist du in der Kirche, so kommt noch die Kirchensteuer hinzu.
Deine Kapitalerträge werden immer versteuert, sofern sie den Freibetrag von 801 EUR übersteigen. Für Ehepaare beträgt der Freibetrag 1.602 EUR.
Wann ist für mich keine Kapitalertragsteuer fällig?
Wie bereits erwähnt, sind die Gewinne aus Geldanlagen bis einer gewissen Höhe tatsächlich steuerfrei. Überschreitest du den Sparerpauschbetrag, so wird die Abgeltungssteuer fällig.
Damit du den Sparerpauschbetrag tatsächlich nutzen kannst, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank stellen. Dadurch wird eine automatische Abfuhr der Kapitalertragsteuer verhindert.
Solltest du mehrere Depots oder Konten besitzen, bei denen du Gewinne aus Geldanlagen erzielst, so musst du den Freibetrag aufteilen. Für alle Institutionen brauchst du einen eigenen Freistellungsauftrag.
Wann muss ich die Kapitalerträge in meiner Steuererklärung angeben?
Wie der Name schon sagt, ist mit der Abgeltungssteuer die Steuer bereits abgegolten. In manchen Fällen läuft die Überführung an das Finanzamt allerdings nicht automatisch. So sieht es beispielsweise für die Anleger aus, die die Erträge aus ausländischen Depots und Konten erzielen.
Anlage KAP
Unabhängig davon, bei welchem Anbieter oder bei welcher Bank du tatsächlich bist, du erhältst in der Regel eine Steuerbescheinigung für das letzte Jahr. Dort findest du alle Angaben, die du für die Anlage KAP benötigst.
Die Anlage KAP wird abschließend ganz normal mit deiner Einkommensteuererklärung abgegeben.
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