Bildungskosten – So setzst du Aus- und Fort­bildung ab

Eines der höchsten Privilegien ist die Bildung. Als Kind ist der Weg zur Schule etwas schwerfällig, doch mit der Zeit bemerkt man, wie wichtig Bildung tatsächlich ist. Doch Bildung bringt nicht nur geistiges Wissen, sondern auch hohe Kosten mit sich. Keine Sorge, wir helfen dir, alles Wichtige über deine Bildungskosten zu verstehen.

 

Welche Bildungskosten kannst du absetzen?

Wie du bereits weißt, darfst du einige Ausgaben mit einem Zusammenhang zu deinem Beruf als Werbungskosten absetzen. Demzufolge kannst du auch diejenigen Fortbildungskosten und Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen, wenn diese mit deinem Job zusammenhängen. Natürlich darfst du nur die Kosten absetzen, die du selbst trägst. Wenn dein Arbeitgeber diese Kosten übernimmt, kannst du sie nicht mehr absetzen. Du weißt bestimmt, dass die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 EUR automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird. Wenn deine Werbungskosten also über dieser Pauschale liegen, lohnt sich eine detaillierte Auflistung deiner Ausgaben.

Doch nicht nur als Arbeitnehmer kannst du die Bildungskosten absetzen, sondern auch wenn deine Kinder zur Schule gehen. Du kannst in deiner Steuererklärung 30 Prozent der Schulkosten deiner Kinder als Sonderausgaben ansetzen. Maximal sind allerdings pro Kind nur 5.000 EUR zugelassen. Zu diesen Kosten zählen allerdings nicht die Kosten zur Unterbringung in einem Internat oder zur Verpflegung.

Als Student fallen meistens hohe Kosten an. Auch als Student in einem Erststudium oder in einer Erstausbildung kannst du gewisse Kosten als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Zu diesen Kosten gehören auch Studiengebühren, Kosten für Bücher und auch für tägliche Fahrten. Du darfst aber nur maximal bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 EUR pro Jahr deine Sonderausgaben absetzen. Zudem solltest du wissen, dass deine Sonderausgaben nur in dem Jahr steuerlich geltend gemacht werden dürfen, indem sie auch anfallen. Solltest du also keine Einkünfte haben, so kannst du auch keine Steuern sparen.

Anders als in einem Erststudium kannst du in einer Ausbildung, Zweitstudium und dualem Studium einen Verlustvortrag verwenden. Wenn du neben deinem Ausbildungsverhältnis auch noch arbeitest, so kannst du auch Kosten steuerlich absetzen. Die Kosten für deine Ausbildung kannst du dann als Werbungskosten geltend machen.

 

Kannst du einen Ausbildungsfreibetrag nutzen?

Es ist selbstverständlich, dass Eltern ihre Kinder so weit es geht, finanziell unterstützen wolle. In diesen Fällen kannst du dann einige dieser Kosten auch in deine Steuererklärung aufnehmen. Hierfür wurde ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 EUR eingeführt, der dir helfen soll, die Ausgaben für deine Kinder absetzen zu können. Du kannst ihn demnach verwenden, wenn deine Kinder nicht mehr bei dir zu Hause wohnen, sie sich in einer Ausbildung oder Studium befinden und du sie finanziell unterstützt.

 

Welche Kosten kannst du absetzen?

Du solltest dir immer eins merken: Wenn du Kosten absetzen möchtest, so musst du diese Kosten auch selbst tragen. Das bedeutet, wenn du Student oder Auszubildende bist, so müssen sämtliche Verträge auch auf dich laufen. Demnach musst du der Vertragspartner in den Verträgen deiner Mietwohnung und dem Bildungsdarlehen sein. Du darfst also keine Kosten absetzen, die deine Eltern für dich tragen.

 

Du darfst folgende Kosten absetzen:

  • Kosten für Nachhilfestunden
  • Kosten für Lernmittel wie Kopien und Fachliteratur
  • Kosten für Laptops, Tablets, Bücherregale etc.
  • Ausbildungsgebühren

 

Auch zu beachten ist, dass die Kosten der einzelnen Mittel nicht über 952 EUR inklusive Mehrwertsteuer liegen dürfen. Einzelne Dinge, die über 952 EUR liegen, müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Bei einem Darlehen für deine Ausbildung zählen auch die Zinsen und Gebühren hierzu. Die Rückzahlungen werden allerdings nicht mitgezählt.

 

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