Recht schnell kommen Mahnbescheide bei dir an. Zunächst ist der Schreck groß, doch dann verschiebst du es auf einen späteren Zeitpunkt. Bei der Steuererklärung solltest du allerdings nach einem Mahnbescheid schnell handeln, sonst kann es sehr teuer für dich werden. Was du dann beachten solltest, erläutern wir dir hier.
Welche Strafen können auf dich zukommen?
Bei Verspätungen folgen Konsequenzen, die sehr unangenehm sein können. Das Finanzamt duldet keine Steuerhinterzieher*innen und „Zuspätkommer“. Natürlich kann es mal sein, dass du eine Frist nicht einhalten kannst. Doch da musst du nicht gleich in Panik verfallen. Es gibt Wege, wie du diese Konsequenzen vermeiden kannst. Du solltest allerdings wissen, was auf dich zu kommen würde, wenn du nicht rechtzeitig bezahlst und keine Fristverlängerung beantragst.
Hierfür wurde ein Verspätungszuschlag festgelegt. 0,25 Prozent deines festgelegten Steuerbetrags musst du für jeden angefangenen Verspätungsmonat bezahlen. Die Vorauszahlungen und der Steuerabzugsbetrag, der anzurechnen ist, werden noch abgezogen. Der Mindestbetrag, der für jeden Monat fällig wird, liegt derzeit bei 25 EUR. Natürlich gibt es dementsprechend auch einen Höchstbetrag des Verspätungszuschlags. Dieser beträgt aktuell 25.000 EUR.
Sollest du nach 15 Monaten immer noch keine Steuererklärung eingereicht haben, so werden ab dem 15. Verspätungsmonat auch Zinsen fällig. Folglich musst du 0,5 Prozent für jeden vollen Verspätungsmonat bezahlen. Das Finanzamt berechnet diese Zinsen bei einer Steuernachzahlung. Du als Steuerzahler*in würdest dann diese Zinsen ausgezahlt bekommen, wenn dir eine Steuererstattung zusteht.
Was kannst du machen?
Wir raten dir, mit deiner Steuererklärung nicht zu lange zu warten. Lass es am besten nicht auf den Mahnbescheid draufankommen. Lass deine Steuer machen, bevor du in Verzug kommst.
Auch wenn du denkst, dass du nicht dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, solltest du einer Aufforderung des Finanzamts Folge leisten.
Keine Sorge, wenn du einen nachvollziehbaren Grund hast, warum du bis zur Fälligkeit nicht in der Lage bist, deine Steuererklärung abzugeben, kannst du eine Fristverlängerung beantragen. Das Finanzamt kann dann entscheiden, ob sie dir eine Fristverlängerung gewähren. Doch auch beim Antrag zur Fristverlängerung solltest du dir nicht zu lange Zeit lassen.
Bist du dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn:
- Du neben deiner Haupttätigkeit auch weitere Einkünfte erzielst, solange diese 410 EUR übersteigen
- Du und dein*e Ehepartner*in in der Steuerklasse 3 oder 5 seid und die Zusammenveranlagung gewählt habt. (Auch wenn du dauerhaft getrennt lebst beziehungsweise dich scheiden lässt)
- Du als Steuerzahler*in einen Freibetrag in Anspruch nimmst
- Du mehrere Beschäftigungsverhältnisse hast und somit der Steuerklasse 6 zugehörig bist
- Du Lohnersatzleistungen erhalten hast, die im Jahr den Höchstbetrag von 410 EUR übersteigen (Darunter zählt: Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
- Du Zins- und Dividendeneinnahmen erzielst
- Du Geld auf ausländischen Konten hast