Elterngeld

Elternsein ist ein Vollzeitjob. Jahrelang versuchst du dein Kind zu erziehen und alles so gut wie möglich zu machen. Du willst, dass das Kind alles hat, was es braucht und eines Tages alle Möglichkeiten offen hat. Und dann kommen die ganzen Kosten! Geld für die Bildung, Klamotten, Unterhalt und vieles mehr. Die Kosten steigen, aber du willst ja auch das Beste für die nächste Generation. Um Eltern zu entlasten, wurde das Elterngeld eingeführt. Was das ist und wie das funktioniert, erklären wir dir hier.

 

Hast du Anspruch auf Elterngeld?

Wenn du dein Kind nach der Geburt betreust und das Kind auch in deinem Haushalt lebt, hast du als Mutter und Vater einen Anspruch auf Elterngeld. Natürlich hast du auch einen Anspruch, wenn du das Kind adoptiert hast. Deine jeweilige Arbeitssituation vor der Geburt ist für den Anspruch irrelevant. Solltest du also vor der Geburt deines Kindes arbeitslos gewesen sein oder als Angestellte*r oder Selbständige*r deine Einkünfte erzielt haben, ist das für den Anspruch auf Elterngeld unerheblich. Voraussetzungen gibt es allerdings. Nach der Geburt solltest du gar nicht oder maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Das soll allerdings ab September 2021 reformiert werden. Um eine Vier-Tage-Woche möglich zu machen, sollen Eltern jetzt auch bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten können.

Es gibt allerdings noch weiter Voraussetzungen. Du kannst kein Elterngeld erhalten, wenn du ohne richtige Elternzeit zu nehmen, das Kind während deines bezahlten Urlaubs betreust. Du solltest aber auch mit deinem/deiner Partner*in nicht mehr als 500.000 EUR im Jahr verdienen, denn sonst hast du auch keinen Anspruch auf Elterngeld. Bei Alleinerziehenden liegt dieser Betrag bei 250.000 EUR.

 

Wie kannst du Elterngeld beantragen?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Formular zum Beantragen von Elterngeld. Der passende Antrag befindet sich auf der Internetseite des Familienministeriums. In Bayern kannst du sechs Wochen vor dem planmäßigen Geburtstermin einen Antrag einreichen.

 

Wie hoch ist das Elterngeld?

Du kannst zwischen 300 EUR und 1.800 EUR im Monat erhalten. Der sogenannte Sockelbetrag ist der Mindestsatz und er liegt derzeit bei 300 EUR. Du erhältst den Sockelbetrag, wenn du vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig warst.

Die Elterngeldstelle berechnet deinen Anspruch, wenn du vor der Geburt gearbeitet hast. Hierfür wird dein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt betrachtet. Von diesem Bruttoeinkommen werden Pauschalen für Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird ebenfalls angesetzt. Das Ergebnis wird dann die Grundlage zur Berechnung deines Elterngeldes.

Von dieser Berechnungsgrundlage werden demzufolge nur maximal 2.770 EUR verwendet. Normalerweise stehen dir dann 65 Prozent dieses berechneten netto als Elterngeld zu. Das Maximum deines Anspruchs liegt allerdings bei 1.800 EUR pro Monat.

Der Prozentsatz, der zur Berechnung verwendet wird, hängt davon ab, wie hoch dein Einkommen vor der Geburt war. Wenn also dein Einkommen vor der Geburt niedrig war, so ist der Prozentsatz höher als bei einem höheren Gehalt. Somit steigt der Prozentsatz je geringer dein Einkommen war. Solltest du vor der Geburt durchschnittlich 340 EUR Nettogehalt gehabt haben, so erhältst du davon 100 Prozent Elterngeld.

 

Ist Elterngeld eine steuerfreie Leistung?

Für das Elterngeld gilt der Progressionsvorbehalt. Das Elterngeld ist an sich steuerfrei, wird aber zur Ermittlung deines individuellen Steuersatzes mitberücksichtigt. Das Elterngeld wird somit dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Der Steuersatz wird dann anhand der erhöhten Einkommensbasis ermittelt.

 

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