Inhaltsverzeichnis
Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Wenn du an der Börse spielst, dann kann es manchmal auch zu Verlusten kommen. Diese Aktienverluste kannst du allerdings von der Steuer absetzen und eine Verlustbescheinigung beantragen. In diesem Beitrag erzählen wir dir, wie das geht und was du über Aktienverluste und Steuern wissen musst.
Wie werden Gewinne aus Aktienverkäufen versteuert?
Verkaufst du Aktien und machst dabei Gewinn, dann wird pauschal die Kapitalertragsteuer bzw. sogenannte „Abgeltungsteuer“ in Höhe von 25 Prozent fällig. Zudem kommt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent hinzu.
Zusätzlich zahlst du auf deine Gewinne auch die Kirchensteuer, sofern du ein Kirchenmitglied bist.
Handelt es sich bei deinen Gewinnen um inländische Aktienverkäufe, so behält die Bank die fällige Steuer automatisch ein. Solltest du ein Freistellungsauftrag stellen, so musst du nur den darüber liegenden Betrag tatsächlich versteuern.
Wie werden Gewinne und Verluste ermittelt?
Um den Gewinn oder Verlust berechnen zu können, musst du Ausgaben von deinem Erlös abziehen. So wird dein Verlust vergrößert bzw. dein steuerpflichtiger Gewinn verkleinert.
Veräußerungserlös
– Anschaffungskosten
– Anschaffungsnebenkosten (dazu gehören beispielsweise Bearbeitungsgebühren)
– Veräußerungskosten (zum Beispiel Transaktionskosten oder Bankspesen)
= Veräußerungsgewinn/Verlust
Durch diese Rechnung wird der Aktiengewinn gemindert bzw. Aktienverlust vergrößert. Dadurch wird der zu versteuernde Spekulationsgewinn reduziert.
Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!
Aktienverlust
Bei den Aktienverlusten handelt es sich um finanzielle Verluste, die bei einem Aktienhandel entstanden sind. Von Aktienverlusten spricht man, wenn die Aktien nach dem Erwerb einen fallenden Kurs aufweisen. Bleiben die Aktien im Depot, so gelten die Kursverluste als nicht realisiert.
Verkaufst du deine Aktien zu einem niedrigeren Kurs, so handelt es sich um einen realisierten Aktienverlust. Zusätzlich können Verluste entstehen, wenn das Unternehmen insolvent wird.
Hast du Aktienverluste gemacht, so können diese Verluste mit den Veräußerungsgewinnen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnet werden. Leider ist eine Verlustrechnung mit Zinsen oder Dividenden nicht machbar. Die Verluste können nur innerhalb derselben Einkunftsart mit einem „horizontalen Verlustausgleich“ ausgeglichen werden.
Sollten deine Verluste höher als die Gewinne sein, so kannst du einen Verlustvortrag stellen. So kannst du die Verluste mit deinen zukünftigen Gewinnen verrechnen.
In der Regel wird die Verlustrechnung für dich von der Bank erledigt. Infolge wird keine Abgeltungssteuer einbehalten, solange deine Verluste nicht ausgeglichen sind. Solltest du dein Geld bei mehreren Banken angelegt haben, dann musst du dich selbst drum kümmern. In so einem Fall musst du eine Verlustbescheinigung von der jeweiligen Bank anfordern und diese deiner Steuererklärung beifügen. Dadurch wird dein steuerpflichtiger Gewinn verkleinert.
Verlustverrechnung bei Ehepaaren
Wenn die Ehepartner Einzelkonten und Einzeldepots haben, kann eine Verlustverrechnung zwischen Depots und Konten gemacht werden. Um dies möglich zu machen, müsst ihr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen.
Solltet ihr den Freistellungsauftrag zu spät oder gar nicht stellen, dann könnt ihr alternativ einfach eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch, wenn die Ehepartner die Konten oder Depots bei unterschiedlichen Banken haben.
Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Jetzt Steuererklärung beauftragen!
Über 500.000 Wertpapiere dauerhaft für 0,-€ Orderprovision handeln. Jetzt in nur 10 Minuten justTRADE Depot eröffnen!