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Am kommenden Mittwoch (19. Mai 2021) finden zwei Verfahren am Bundesfinanzhof statt. Die Kläger sind zwei Rentner, die gegen die doppelte Besteuerung ihrer Renten geklagt haben. Die Entscheidung, die in ein paar Tagen vor Gericht beschlossen wird, könnte beträchtliche Folgen für viele Senioren haben. Wenn du zu den Betroffenen zählst, könntest du also ein Anspruch auf Rückzahlungen haben, bei denen es um Tausende von EUR geht.
Rentenbesteuerung in der Übergangsphase
Die Rentenbesteuerung in Deutschland ist problematisch. Seit 2005 läuft eine Umstellung der Rentenbesteuerung, die bis Jahr 2040 umgesetzt werden soll.
Das heißt: Vor 2005 wurden die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer gleich von vorne besteuert. Wenn du also in die Rente gegangen bist, müsstest du auf deine eingezahlten Rentenbeiträge keine Steuern mehr zahlen.
Eine Ausnahme liegt bei den Beamten vor. Anders als Angestellte müssen Beamte keine Beiträge für Ihre Altersvorsorge zahlen. Dementsprechend müssen Sie ihre Pensionen versteuern. Im Jahr 2002 hat das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichbehandlung als verfassungswidrig zurechtgewiesen. Also sollten die Renten ab 2040 analog zu den Beamtenpensionen voll “nachgelagert“ besteuert werden.
Die Umstellung soll schrittweise erfolgen: Wie viel jeder einzelner Rentenjahrgang versteuern muss, ist genau festgesetzt. Aktuell liegt die jährliche Steigerung bei einem Prozentpunkt. Der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2020 lag bei 80 Prozent, in 2021 bei 81 Prozent. Bis zum Jahr 2040 sollte der Anteil auf 100 Prozent kommen.
Gleichzeitig steigt dabei der absetzbare Anteil der Beiträge von 60 Prozent im Jahr 2005 bis 2025 auf 100 Prozent.
Was ist die Kritik an der Rentenbesteuerung?
Die Art und Weise, wie die Bundesregierung die Übergangsphase geregelt hat, ist strittig. Eine überstürzte Umstellung hätte ein Loch in die Staatskasse gerissen. So kam es zu einer Übergangslösung.
Das Verfahren führte von Anfang an zu Vorwürfen, dass der Bund eine doppelte Besteuerung der Renten einführe und sowohl bei den ausgezahlten Renten als auch den Beiträgen Geld verlange.
Die Besteuerungsanteile in der Ein- und Auszahlungsphase könnten nicht richtig aufeinander abgestimmt sein. Dementsprechend wurde der steuerfreie Teil der Rente geringer ausfallen als die Beiträge aus früher versteuertem Einkommen.
Isabel Klocke, die Leiterin der Steuerrechtsabteilung bei Bund der Steuerzahler (BdSt), hält die Regelungen für fragwürdig und sagt: „Das Urteil wird nicht dafür sorgen, dass Rentner plötzlich keine Steuern zahlen müssen. Es könnte aber endlich die Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen. Es geht nur um die Frage, ob der Gesetzgeber die Umstellung vom Neuen aufs alte System richtig übersetzt hat. Ich gehe davon aus, dass an bestimmten Parametern der Berechnungsweise nachjustiert wird.”
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