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Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wird in Deutschland sehr ernst genommen. Werden die Steuern vorsätzlich hinterzogen, so geht man von einer Straftat aus. In diesem Beitrag erzählen wir dir, welche Strafen bei der Steuerhinterziehung vorgesehen sind und was du darüber wissen musst.
Wer begeht eine Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) erläutert. Du begehst Steuerhinterziehung, sofern du:
- Dem Finanzamt oder anderen Behörden unvollständige oder falsche Angaben über steuerlich relevante Tatsachen gibst
- Das Finanzamt gegen die gegebene Verpflichtung über steuerlich erhebliche Tatsachen nicht in Kenntnis setzt
- Nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangst oder die Steuern verkürzt (Beispielsweise, wenn du die Verwendung von Steuerstemplern oder Steuerzeichen unterlässt)
Wie wird Steuerhinterziehung bestraft?
Die Steuerstraftaten werden mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren maßgeregelt. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung verjährt der Fall strafrechtlich nach 5 Jahren. Bei besonders schweren Delikten sind es ganze 10 Jahre.
Die Frist fängt mit Tatbeendigung an. Gibst du deinen Steuerbescheid ab, so gilt die Tat als vollbracht. Das Ende der Frist wird dabei auf den Tag genau berechnet.
Was gilt bei besonders schweren Fällen?
Kommt ein besonders schwerer Fall vor, so kann es zu einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und zehn Jahren kommen. Du kannst von einem besonders schweren Fall ausgehen, wenn:
- Der Täter in großem Ausmaß aus Eigennutz nicht gerechtfertigte Steuervorteile oder Steuerverkürzungen erlangt hat
- Der Täter mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt. Das geht in dem Fall, wenn der Amtsträger seine Stellung bzw. seine Befugnisse missbraucht
- Der Täter seine Stellung bzw. seine Befugnisse als Amtsträger missbraucht
- Der Täter verfälschte oder nachgemachte Belege benutzt und dadurch ungerechtfertigte Steuervorteile bzw. verkürzte Steuern erlangst
Strafzumessung
Tatsächliche Strafzumessung wird in der Regel nach der Höhe des Steuerschadens bestimmt.
- Bei der Höhe bis maximal 50.000 EUR werden in der Regel Geldstrafen verhängt
- Bei der Höhe ab 50.000 EUR kann es auch zu einer Freiheitsstrafe (auf Bewährung) kommen. Ab 50.000 EUR ist außerdem normalerweise ein besonders schwerer Fall gegeben
- Ab 100.000 wird grundsätzlich eine Freiheitsstrafe verhängt
- Ab der Höhe von 1.000.000 EUR kommt es in der Regel zu einer bewährungsunfähigen Freiheitsstrafe, es sei denn es liegt ein „besonders gewichtiger Milderungsgrund“ vor
Schwarzarbeit
Bei der Schwarzarbeit kommen die Regelungen aus § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV zum Einsatz. Dein Schwarzlohn wird in dem Fall als Nettolohn angesehen. Aus diesem Nettolohn wird dann der Bruttolohn errechnet.
Selbstanzeige
Um größere Probleme mit dem Gesetzgeber zu vermeiden, kannst du dich nach § 371 AO bei der Finanzbehörde selbst anzeigen. Sich selbst anzeigen kannst du unabhängig davon, ob du absichtlich oder unabsichtlich deine Einnahmen vorenthalten hast.
Das Einreichen einer Selbstanzeige bei der Finanzbehörde selbst kostet dich nichts. Natürlich musst du dann aber die anfallenden Steuern inklusive Zinsen und ggf. Zuschläge nachzahlen. Zuschläge werden in der Regel bei der Summe in Höhe von 25.000 EUR an hinterzogenen Steuern fällig.
- Bei einer Summe von bis zu 100.000 EUR beläuft sich der Zuschlag in der Regel auf 10 Prozent
- Bei der Höhe von bis zu einer Million EUR sind das 15 Prozent
- Liegt der Betrag über eine Million EUR, so beläuft sich der Zuschlag auf 20 Prozent
Eine Selbstanzeige ist meist mit hohen Kosten verbunden. Allerdings kann in so einem Fall zumindest die juristische Strafverfolgung vermieden werden.
Steuerhinterziehung und Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich kannst du mit der Deckung der Rechtsschutzversicherung nur dann rechnen, wenn die Steuerhinterziehung nicht vorsätzlich geschieht. Eine Ausnahme liegt bei der Rechtsschutzversicherung mit erweitertem Rechtsschutz.
Beachte allerdings, dass wenn du als Angeklagter für schuldig erklärt wirst, wird die Rechtsschutz erlischt. Dann musst du als Versicherter die Gerichts- und Anwaltskosten zurückzahlen.
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