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Seit Anfang 2021 gibt es Neuigkeiten: Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag für einkommensteuerpflichtige Personen wurde höher. Liegt deine zu zahlende Einkommen- oder Lohnsteuer unter 16.956 EUR bei Einzelveranlagung, so wird seit dem 1. Januar 2021 kein Solidaritätszuschlag erhoben.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Unter dem Begriff Solidaritätszuschlag (kurz Soli genannt) ist ein Zuschlag gemeint, der auf die Körperschaftsteuer oder auf die Einkommensteuer erhoben wird. Der Zuschlag dient hauptsächlich zur Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung.
Der Solidaritätszuschlag ist eine besondere Abgabe auf Körperschaft bzw. Einkommensteuer. Bist du ein Arbeitnehmer, so wird der Solidaritätszuschlag in deiner Gehalts- bzw. Lohnabrechnung direkt abgezogen. Der Solidaritätszuschlag ist dennoch auch für Unternehmen zu zahlen.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Der Soli liegt bei 5,5 Prozent. Dabei werden die Einkommen erst ab einer bestimmten Höhe versteuert. Bei einem niedrigen Einkommen bist du vom Soli befreit.
Bis 2021 hat jeder mit einem Bruttoeinkommen über 1.522 EUR monatlich den Solidaritätszuschlag gezahlt.
Bedeutung und Geschichte des Solidaritätszuschlags
1991 wurde der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zu Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer eingeführt. Der Solidaritätszuschlag musste grundsätzlich von allen Erwerbstätigen erhoben werden.
Der Solidaritätszuschlag wurde aus diesen Gründen eingeführt:
- Kosten der Wiedervereinigung / Einheit
- Der finanzielle Ausgleich für Mehrbelastungen, die durch den Golfkonflikt entstanden sind
- Der finanzielle Ausgleich für strukturschwache Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa
Aktuell dient der Soli zur Finanzierung der Kosten, die die Wiedervereinigung verursacht hat.
Wer muss den Solidaritätszuschlag zahlen?
Zahlst du Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer, dann musst du auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Der Zuschlag liegt bei 5,5 Prozent.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt: Liegt deine zu zahlende Einkommen- oder Lohnsteuer unter 16.956 EUR bei Einzelveranlagung bzw. 33.912 EUR bei Zusammenveranlagung, so musst du kein Soli mehr zahlen. Rund 90 Prozent der Bürger und Bürgerinnen sind ab 2021 von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit. Also ist dein zu versteuerndes Einkommen jährlich unter 61.717 EUR, so musst du kein Soli zahlen.
Wie wird Soli berechnet?
Die Muster-GmbH macht im Jahr 30.000 EUR Vorsteuergewinn. Davon muss sie 15 Prozent Körperschaftssteuer zahlen. Das sind 4.500 EUR.
Der Solidaritätszuschlag darauf wird folgendermaßen berechnet:
4.500 EUR x 5,5 Prozent = 247,50 EUR
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