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In Deutschland gibt es seit 2015 einen allgemein gesetzlichen Mindestlohn, der überall die gleiche Höhe beträgt. Zu diesem Zeitpunkt lag er bei 8,50 EUR. Er ist die unterste Lohngrenze für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zuständig, damit du den Mindestlohn bekommst, ist die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) des Zolls.
Wie hoch ist der Mindestlohn?
Seit dem 01.10.2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 EUR brutto pro Stunde. Er ist in den letzten Jahren jährlich um einen kleinen Betrag angestiegen, was hier deutlich zu erkennen ist:
Welche Änderung gibt es durch den neuen Mindestlohn?
- Rund sechs Millionen Menschen steht mehr Geld zur Verfügung.
- Wenn du Vollzeit für den Mindestlohn arbeitest, verdienst du rund 2.100 EUR statt 1700 EUR brutto monatlich.
- Es soll ein Beitrag zur Gleichberechtigung sein, beispielsweise Frauen arbeiten oft in gering entlohnten Berufen.
- Dies ist die dritte Mindestlohnanpassung im Jahr 2022.
- Es ergibt sich eine Lohnerhöhung um bis zu 22 Prozent.
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Warum brauchen wir in Deutschland einen Mindestlohn?
Es soll Lohnarmut verhindert werden, damit Menschen selbstständig leben können ohne weitere Unterstützung vom Staat zu benötigen. Größtenteils profitieren Frauen und viele Ostdeutsche sowie Neueinsteiger und Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs davon. Außerdem steigert der Mindestlohn die wirtschaftliche Produktivität und die Arbeitsplätze. Durch den Mindestlohn sorgen wir für die Zukunft vor. Ein zu niedriges Gehalt kann später einmal Altersarmut heißen.
Wer bekommt ihn und wer nicht?
In Deutschland hat jede Person die abhängig beschäftigt und über 18 Jahre alt ist, Anspruch auf den Mindestlohn, sowie auch als Renter/in, wenn du dir etwas zur Rente dazu verdienen willst. Dies gilt auch bei Minijobs. Keinen Anspruch hast du, wenn du…
- Selbstständig bist.
- Minderjährig ohne abgeschlossene Berufsausbildung bist.
- Langzeitarbeitslos, bzw. mindestens ein Jahr arbeitslos bei der Bundesagetur für Arbeit gemeldet bist.
- ein Ehrenamt oder einen freiwilligen Dienst machst.
- eine Person in Resozialisierungs- & Inklusionsmaßnahmen bist.
- ein Pflichtpraktikum absolvierst.
Gibt es Unterschiede zwischen dem Mindestlohn und dem Tariflohn?
Ja, denn der Tariflohn ist nicht dasselbe wie der Mindestlohn. Er ist nur eine bestimmte Art vom Mindestlohn. Die sogenannten Tariflöhne gelten nur für einzelne Unternehmen und eine bestimmte Branche. Wichtig ist zu beachten, dass der Tariflohn nicht unter dem Mindestlohn liegen darf. Der Mindestlohn darf allerdings unter dem Tariflohn liegen. Der Mindestlohn stützt sich auf das Mindestlohngesetz und der Tariflohn auf den Tarifvertrag.