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„Oft machte der Glaube an das Glück es erst möglich.“ – Lilli U. Kreßner.
Du träumst von einem Lottogewinn? Oder hast du bereits gewonnen? Egal ob ein großes oder kleines Gewinn, es stellt sich die Frage: Wie viel bleibt am Ende übrig? Diese Frage und noch viel mehr erklären wir dir in diesem Beitrag!
Erst mal die gute Nachricht: Erzielst du Gewinne aus Glücksspiel, müssen diese in der Regel nicht versteuert werden. Auch die Höhe deines Gewinns spielt dabei keine Rolle.
Die Gewinne aus Glücksspiel können keiner der Einkunftsarten zugeordnet werden können, auf die der Fiskus eine Einkommensteuer erhebt. Mit anderen Worten wird dir dein Lottogewinn in voller Höhe ohne Abzüge ausbezahlt. Dies gilt im Übrigen auch für die monatlichen Sofortrenten.
Was unterliegt der Steuerpflicht?
Solltest du Erträge aus deinem Lottogewinn erwirtschaften, können unterschiedliche Arten von Steuern anfallen:
- Gewinne aus Investitionen: Es fallen Steuern an, sofern du mit deinem Lottogewinn Investitionen tätigst und somit Profit erzielst. Investierst du den Lottogewinn in ein eigenes Geschäft oder erwirbst du Immobilien zur Vermietung, so sind die erzielten Gewinne zu versteuern.
- Zinsen und Dividenden: Erwirbst du mit dem Lottogewinn Aktien oder machst du eine Geldanlage, so werden daraus erzielten Gewinne bzw. Zinsen mit einer Kapitalertragssteuer belegt. Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 Prozent.
Lotterien im Ausland
Solltest du Angebote anderer ausländischer Lotterien nutzen, so solltest du dich vorher über die steuerrechtliche Lage informieren. Hier gilt es: Der Staat, in dem die Lotterie ansässig ist, kann die Steuern für die von dir erzielten Gewinne festsetzen.
Internet-Glücksspiel
Bei Internet-Glücksspielen muss der/die Anbieter*in über eine behördliche Erlaubnis zur Veranstaltung des Glücksspiels verfügen. Sollte der/die Anbieter*in keine Erlaubnis haben, können die Einnahmen beschlagnahmt und ein Bußgeld verhängt werden.
Wann müssen deine Gewinne als Einkommen versteuert werden?
Sollte dein Gewinn in einem unmittelbaren Zusammenhang mit deiner eigenen Arbeit stehen, kann das Finanzamt die Gewinne als Einkünfte betrachten. Das bezieht sich in der Regel auf wissenschaftliche, künstlerische oder journalistische Auszeichnungen. Du kannst darunter Preisgelder verstehen.
Das Preisgeld muss in der Regel in die Einkommenssteuererklärung miteingegeben werden.
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