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Ab den 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen beim Onlinehandel außerhalb der EU und mit Drittstätten. Denn seitdem trat die EU-Mehrwertsteuer-Reform in Kraft. Demzufolge verschwand die Freigrenze von 22 EUR für Warenimporte aus Drittländern. Wenn du also günstige Waren aus China von solchen Anbietern wie zum Beispiel Shein oder Aliexpress kaufst, musst du für alle importierten Produkte zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer und weitere Gebühren bezahlen.
Aber nicht nur Produkte aus China werden künftig mit 19 Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet. Bestellst du öfters aus der USA oder Großbritannien, so solltest du mit höheren Ausgaben rechnen. Neben der 19-prozentigen Mehrwertsteuer kommt auch eine sieben-prozentige Steuer für Lebensmittel und Bücher.
Die Juristin der Verbraucherzentrale NRW behauptet: „Viele wird das überraschend und kalt erwischen“.
Dein Paket wirst du künftig erst dann bekommen, wenn du die Gebühren und die Steuern bezahlt hast. Das wird in der Postfiliale möglich sein.
Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ihre Konkurrenz benachteiligen. Auch die Verbraucher sollen angeblich von der Reform profitieren: Die Kunden sollen vor versteckten Kosten geschützt werden. Darunter sind beispielsweise Kurierdienst- oder Zollabgaben zu verstehen. Der auf der Plattform genannte Preis soll in der Zukunft der Endpreis sein.
Ralph Brügelmann, Steuerexperte des Handelsverbands Deutschland, kommentiert: “Wir denken, dass die Verbraucher die zum Teil etwas höheren Preise akzeptieren sollten. Denn sie garantieren einen fairen Wettbewerb”.
Auch der Steuerbetrug soll mithilfe der Reform verhindert werden. Laut Experten wurde die nun gekippte Freigrenze in der Vergangenheit für Steuerbetrug missbraucht. Es kam immer wieder vor, dass die Verkäufer ihre Päckchen als unter 22 EUR gekennzeichnet haben, jedoch befand sich viel teurere Ware darin.
Die gute Nachricht von DHL aus der aktuellen Pressemitteilung: “Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt, also bis 5,23 Euro, verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben.”
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