Hochwasser: Schäden von der Steuer absetzen

Außergewöhnliche Belastung / Steuerbescheid / Steuererklärung allgemein / Steuererstattung
Hochwasser, Überschwemmung, Naturkatastrophe, Steuererklärung

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Lesedauer: 2 Minuten

Viele deutsche Regionen wurden vom Hochwasser betroffen. Besonders schlimm hat es Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz getroffen. Dutzende Menschen sind gestorben, viele haben Ihre Häuser und die Mittel zur Existenz verloren. Wir von steuermachen wollen unser herzliches Beileid aussprechen. In diesem Beitrag wollen wir dir erklären, welche Verluste du steuerlich geltend machen kannst.

 

Ausgaben als außergewöhnliche Belastung

Du kannst deine privaten Aufwendungen infolge von Sturm-, Hochwasser- oder Vermurungsschäden in gesamter Höhe als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Die Kosten dürfen vom/von der Eigentümer*in der von einer Naturkatastrophe betroffenen Gegenstände steuerlich geltend gemacht werden. Unter Umständen ist es jedoch möglich, dass die Kosten auch durch eine unterhaltsverpflichtete Person geltend gemacht werden.

 

Folgende Aufwendungen sind grundsätzlich abzugsfähig:

  • Reparatur- und Sanierungskosten beschädigter Gegenstände
  • Beseitigungskosten der unmittelbaren Katastrophenfolgen
  • Ersatzbeschaffungskosten von Fahrzeugen
  • Ersatzbeschaffungskosten zerstörter Gegenstände
  • Anschaffung von Präventivmaßnahmen

 

Die Ausgaben müssen durch Zahlungsbelege, Rechnungen etc. nachgewiesen werden. Außerdem musst du dem Finanzamt eine Niederschrift über die Schadenserhebung von einer Gemeindekommission vorlegen.

 

Katastrophenerlass

Durch den Katastrophenerlass ermöglicht der Staat den Geschädigten, durch die Verminderung der Steuerlast unbillige Härten zu vermeiden. Mit anderen Worten bekommen die Betroffenen besondere Steuererleichterungen.

Die Finanzverwaltung NRW hat den Katastrophenerlass zur Entlastung betroffener Bürger bereits in Kraft gesetzt. Es soll über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen geben.

 

Durch welche Entschädigungen wird die außergewöhnliche Belastung gemindert?

Die absetzbare außergewöhnliche Belastung kann durch folgende Entschädigungen gekürzt werden:

  • Private Spenden aufgrund der Naturkatastrophe
  • Versicherungsentschädigungen
  • Zahlungen aus einem Katastrophenfond
  • Veräußerungserlöse der beschädigten Güter
  • Steuerfreie Zuwendungen des Betriebsratsfonds oder deines Dienstgebers

 

Sind die freiwilligen Zuwendungen steuerfrei?

Ja, das sind sie. Freiwillig erhaltene Zuwendungen wie zum Beispiel Katastrophenfonds, Spenden etc. sind für dich steuerfrei. Beachte aber, dass diese die Ausgaben, die du als außergewöhnliche Belastung deklarierst, kürzen.

 

Freibetragsbescheid

Bist du von einer Naturkatastrophe betroffen? Dann kannst du bis zum 31.10 des Jahres, in dem du die Aufwendungen zur Beseitigung der Katastrophenschäden deklariert hast, eine Ausstellung des Freibetragsbescheides erstellen lassen. Durch den Freibetragsbescheid kannst du in demselben Jahr die Steuerersparnis bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen lassen. Mit anderen Worten erhältst du einen höheren Nettolohn.

 

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