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Als Blogger/Influencer kannst du Geld mit gesponserten Posts und Werbekampagnen verdienen. Manchmal bekommst du außerdem eine Bezahlung in Form eines Geschenkes oder durch eine Überlassung von Gegenständen. Nicht zu vergessen wären auch noch die Reisen, die du als Form der Bezahlung angeboten bekommst.
Ab wann müsstest du die Einnahmen als Blogger versteuern?
Für deine Einnahmen als Blogger oder Influencer gelten dieselben Grenzen wie bei allen anderen Einnahmen: Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 9.744 EUR im Jahr 2021. Im Jahr 2022 wird der Grundfreibetrag auf 9.984 EUR steigen.
Selbstständig als Blogger oder Influencer
Wenn du mit deiner Tätigkeit Einnahmen erzielst, dann gehörst du zu den gewerbetreibenden Unternehmern. Also fällst du unter dieselben steuerlichen Pflichten wie alle anderen Gewerbetreibende auch. Als Selbstständiger bist du verpflichtet, Abgaben von Steuern zu tätigen. Dazu gehören die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Gewerbesteuer.
Freiberufler oder Gewerbetreibende?
Es hängt von deinen erbrachten Leistungen ab, ob du als Freiberufler oder schon als Gewerbetreibender eingestuft wirst.
Wenn du ein wenig kreativ und eigenständig arbeitest, wirst du höchstwahrscheinlich als Freiberufler eingestuft.
Sofern es jedoch Werbeanzeigen geschaltet werden oder wenn du Produkte an deine Follower verkaufen wirst, dann spricht man von einem Gewerbe.
Selbst wenn du ein Gewerbe anmeldest, unterliegst du nicht sofort der Gewerbesteuerpflicht. Diese muss du erst dann zahlen, wenn dein Gewinn jährlich 24.500 EUR überschreitet.
Was ist mit der Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer muss du in der Regel sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender zahlen. Die von dir angebotenen Leistungen werden mit einer Umsatzsteuer von 19 Prozent besteuert. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme für Kleinunternehmen.
Sind die Geschenke steuerpflichtig?
Wenn du als Blogger Produkte zum Testen und Präsentieren geschenkt bekommst, dann müsstest du diese auch versteuern. Damit der Wert des Produktes nachvollziehbar ist, wird üblicherweise zum Schluss der Anschaffungspreis des jeweiligen Produktes angegeben.
Auch wenn du eine Reise geschenkt bekommst, müsste am Ende der reguläre Gegenwert aller Ausgaben errechnet werden.
Darüber hinaus gilt die Regel, wenn du das Produkt an den Werbetreibenden zurückschickst, ohne diesen zu benutzen. Also wenn du beispielsweise das Produkt in einem Video präsentierst und anschließend das Produkt zurückschickst, müsstest du die Steuer zahlen.
Von dieser Regel sind allerdings „Streu- oder Werbeartikel“ ausgenommen, die einen Wert von bis zu 10 EUR nicht als geldwerte Leistung überschreiten.