Verlustabzug

Es kommt manchmal vor, dass deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen. Damit machst du einen Verlust. Das klingt erst mal angsteinflößend, aber keine Sorge, hierfür gibt es einen Verlustabzug. Dieser Abzug wird im Paragrafen 10d des Einkommensteuergesetzes näher beschrieben. Was der Verlustabzug ist und wie dieser funktioniert, erklären wir die hier.

 

Was ist ein Verlustabzug?

Üblicherweise errechnet sich ein Verlust, indem du deine Ausgaben von deinen Einnahmen abziehst. Ist das Ergebnis positiv, hast du einen Überschuss oder einen Gewinn erzielt. Wenn allerdings das Ergebnis negativ ist, hast du einen Verlust gemacht. Verlust klingt erst mal bedrohlich, aber vor allem viele Studierende oder Auszubildende machen Verluste. In dieser Zeit erzielst du keine oder nur wenige Einnahmen, hast aber trotzdem Ausgaben wie durch den Kauf von Fachbüchern oder für die technischen Ressourcen wie dein Computer.

Da ein Verlust in einem oder wenigen Jahren nicht gleich Probleme darstellen sollten, kannst du von einen sogenannten Verlustrücktrag oder Verlustvortrag Gebrauch machen. So kannst du deinen Verlust steuerlich geltend machen. Dein Verlust wird durch den Verlustabzug auf das Vorjahr oder das Folgejahr verrechnet. Welche der beiden Varianten du wählst und welche sinnvoll wäre, hängt von deiner Situation ab.

 

Wann wird der Verlustabzug möglich?

Du weißt bestimmt, dass es sieben verschiedene Einkunftsarten gibt. Es gibt die Gewinneinkunftsarten und die Überschusseinkunftsarten. Zu den Gewinneinkunftsarten zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zählen neben den Einkünften aus Kapitalvermögen, den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und den sonstigen Einkünften zu den Überschusseinkünften.

Je nachdem, welche Einkünfte du erzielst, musst du deine Ausgaben zunächst mit deinen Gewinnen der Einkunftsart verrechnen. Das nennt man auch ein horizontaler Verlustausgleich. Wenn die Verluste noch nicht berücksichtigt wurden, kannst du deine Verluste gemäß dem vertikalen Verlustausgleich anderen Einkunftsarten zurechnen. Erst nach dem vertikalen Verlustausgleich kannst du den Verlustabzug in Form des Verlustvortrags oder des Verlustrücktrages nutzen.

 

Wer kann den Verlustabzug nutzen?

Üblicherweise machen Studierende oder Auszubildende Gebrauch von einem Verlustabzug. Grundsätzlich kann allerdings jede*r Steuerzahler*in einen Verlustabzug nutzen. Auch wenn du deinen Job verloren hast oder du an der Börse einen Verlust gemacht hast, kann dir der Verlustabzug helfen. Es ist essenziell, dass du deine Verluste belegen kannst. Du solltest allerdings auch wissen, dass bei einem Verlust bei deiner Erstausbildung der Verlustabzug nicht angewendet werden kann, da du diese Kosten als Sonderausgabe gelten machen kannst.

 

Was bedeutet Verlustrücktrag?

Bei dem Verlustrücktrag wird dein Verlust auf das Vorjahr zurückgetragen. Das bedeutet, dass der Verlust, den du beispielsweise im Jahr 2018 hattest, auf das Jahr 2017 zurückgetragen wird. Hierfür solltest du allerdings im Vorjahr Einnahmen erzielt haben. Dein Steuerbescheid vom Jahr 2017 wird dann noch einmal aufgehoben. Deine Verluste vom Jahr 2018 werden somit mit deinen Einnahmen im Jahr 2017 verrechnet. Durch den Verlustrücktrag bekommst du dann normalerweise Steuern vom Finanzamt zurück, da deine Verluste dein zu versteuerndes Einkommen gemindert haben.

Du kannst allerdings nur bis 1 Million EUR zurücktragen. Dementsprechend 2 Millionen bei Ehepaaren. Hast du im Vorjahr keine oder kaum Einnahmen erzielen können, so macht ein Verlustrücktrag wenig Sinn. In diesem Fall sollte der Verlustvortrag betrachtet werden.

 

Was bedeutet Verlustvortrag?

Wie der Name es vermuten lässt, handelt es sich bei einem Verlustvortrag um einen Vortrag für kommende Jahre. Wenn du eine Steuererklärung abgibst und Gebrauch vom Verlustvortrag machen möchtest, so musst du dies auch bei der Steuererklärung kennzeichnen. Hierfür gibt es den Punkt „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“. Das Finanzamt erinnert sich dann in den kommenden Jahren an deinen Verlust und zieht diesen dann von deinen Einkünften ab. In den kommenden Jahren mildert der Verlustvortrag, genauso wie der Verlustrücktrag dein zu versteuerndes Einkommen. In der Zukunft musst du aus diesem Grund weniger Steuern zahlen.

 

Verlustabzug

 

Kannst du sowohl einen Verlustrücktrag als auch einen Verlustvortrag wählen?

Jetzt stellt sich die Frage, ob du gleichzeitig sowohl den Verlustrücktrag als auch den Verlustvortrag nutzen kannst. Die Antwort ist einfach: Ja. Du kannst deinen Verlust aufteilen und für einen Teil den Verlustrücktrag und für den anderen Teil den Verlustvortrag nutzen.

 

Wann kannst du keinen Verlustabzug nutzen?

Es gibt gewissen Untereinkunftsarten, bei denen die Verluste nicht auf andere Einkunftsarten verrechnet werden dürfen. So kannst du bei diesen Untereinkunftsarten deine Verluste lediglich auf die Gewinne dieser Untereinkunftsart verrechnen. Wenn du trotzdem einen Verlustvortrag nutzt, kannst du diese Verluste auch nur auf die Gewinne dieser Einkunftsart vortragen. Diese Untereinkunftsarten sind:

  • Sonstige Leistungen
  • Gewerbliche Tierzucht und Tierhaltung
  • Private Veräußerungsgeschäfte
  • Gewerbliche Termingeschäfte

 

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