Jeder hart arbeitende Mitarbeiter sollte auch dementsprechend entlohnt werden. Das Arbeitsentgelt ist ein zuvor abgemachter Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag festgelegt wird. Du kannst zwar gewisse Gehaltserhöhungen bekommen, aber durch manche Gratifikationen wird die Motivation gesteigert, weil die Arbeitsleistung durch freiwillige Zusatzleistungen honoriert wird. Einige Unternehmen gewähren aus diesem Grund auch das Urlaubsgeld. Was das ist, erklären wir dir hier.
Was ist das Urlaubsgeld?
Dein Arbeitgeber kann dir zu deinem normalen Arbeitsentgelt freiwillig auch eine zusätzliche Zahlung gewähren. Es handelt sich beim Urlaubsgeld um eine Leistung, die meist nur einmal im Jahr ausgezahlt wird. Da es eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf das Urlaubsgeld. Überwiegend dient diese Zusatzleistung zur Steigerung der Motivation oder um die Unternehmenstreue zu honorieren.
Was ist der Unterschied zum Urlaubsentgelt?
Da sich diese Begrifflichkeiten sehr ähnlich sind, kann es schnell zu einer Verwechslung kommen. Das Urlaubsgeld ist nämlich nicht mit dem Urlaubsentgelt gleichzusetzen. Während das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, handelt es sich beim Urlaubsentgelt um eine Gehaltsfortzahlung während deinem Urlaub, für die eine Verpflichtung besteht. Das bedeutet, dass du während deinem Urlaub keine Arbeitsleistung erbringen musst und trotzdem bezahlt wirst. Für diesen bezahlten Urlaub besteht Anspruch laut Bundesurlaubsgesetz.
Hast du einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung deines Arbeitgebers. Demnach besteht auch kein gesetzlicher Anspruch auf diese Zahlung. Dein Arbeitgeber entscheidet selbst, ob er eine solche Gratifikation gewährt. Durch verschiedene Verträge kann ein Anspruch auf die Zahlung entstehen. Dabei kann das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Des Weiteren kann ein Anspruch durch die betriebliche Übung entstehen. Bezahlt dein Arbeitgeber das Urlaubsgeld regelmäßig, so kommt das Gewohnheitsrecht in Einsatz. Wird demnach die Sonderzahlung dreimal hintereinander ausgezahlt, ohne schriftlich darauf hinzuweisen, dass es eine freiwillige Zahlung ist, besteht für die weiteren Jahre Anspruch auf Urlaubsgeld.
Wie hoch ist in der Regel das Urlaubsgeld?
Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, wird auch die Höhe des Urlaubsgelds nicht gesetzlich geregelt. Je nach Branche und Unternehmen sieht das Urlaubsgeld anders aus. Meistens wird dies auch in deinem Arbeitsvertrag geregelt.
Kann das Urlaubsgeld gekürzt werden?
Grundsätzlich solltest du dir immer deine Vereinbarung genau betrachten. In manchen Fällen kann es dazukommen, dass das Urlaubsgeld gekürzt wird. Dies kann zum Beispiel durch eine vertraglich vereinbarte verkürzte Arbeitszeit vorkommen. Demnach wird meist nur ein Teil des Urlaubsgelds anteilig zur verkürzten Zeit gezahlt. Des Weiteren kann das Urlaubsgeld durch eine Kündigung oder krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt werden.
Musst du das Urlaubsgeld versteuern?
Wenn du Urlaubsgeld erhältst, musst du dieses auch versteuern. Genauso wie beim Arbeitslohn fallen Steuern und Sozialabgaben an. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie das Urlaubsgeld ausgezahlt werden kann. Das Urlaubsgeld kann monatlich zum Gehalt bezahlt werden. In diesem Fall wird es als Arbeitsentgelt versteuert. Bei einer einmaligen Zahlung im Jahr wird es als sonstiger Bezug behandelt.