Gratifikation

Als Arbeitnehmer sucht man sich eine Stelle heraus, die nicht nur zu den eigenen Qualifikationen passt, sondern auch attraktiv wirkt. In der Regel möchte man gerne jeden Morgen zur Arbeit gehen und motiviert seine Arbeitsleistung erbringen. Dein Arbeitgeber hat einige Möglichkeiten, wie er die Arbeitsstelle attraktiver macht. Unter anderen kann er Gratifikationen wie das Weihnachtsgeld vergeben. Was eine Gratifikation ist und wie diese zu versteuern ist, erfährst du hier.

 

Was ist eine Gratifikation?

Du bekommst jeden Monat als Arbeitnehmer dein Arbeitsentgelt. In deinem Vertrag wird ein Bruttolohn vereinbart und dein Arbeitgeber führt für dich die Lohnsteuer und die Sozialabgaben ab. Am Ende bekommst du dein Nettolohn auf dein Konto überwiesen. Zur Motivation kann dein Arbeitgeber zu dem normalen Entgelt dann gewisse finanzielle Zuwendungen, sogenannte Gratifikationen, auszahlen. Diese Sondervergütungen sind in der Regel freiwillig, ohne gesetzlichen Anspruch. Durch die Sonderzuwendungen soll die Motivation der Mitarbeiter gesteigert werden. Meist werden sie als Belohnung der Leistungen oder auch als Honorierung der Unternehmenstreue vergeben.

 

Welche Gratifikationen gibt es?

Folgende Gratifikationen sind beliebt:

  • Weihnachtsgeld: Diese Zuwendung wird meistens zur Honorierung der Unternehmenstreue bezahlt. In vielen Fällen wird vertraglich vereinbart, ob du eine Weihnachtsgratifikation bekommst. Diese ist in der Regel ein fester Prozentsatz deines Monatsgehalts.
  • Urlaubsgeld: Auch diese Gratifikation wird meist vertraglich geregelt. Dabei kannst du beispielsweise ein halbes Monatsgehalt ausgezahlt bekommen.

 

Hast du Anspruch auf Gratifikationen?

Wie du bereits weißt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Gratifikation. Es gibt allerdings drei Wege, wie du Gratifikationen erhalten kannst. In deinem Arbeitsvertrag kann der Anspruch auf Gratifikationen festgelegt sein. Durch einen Abänderungsvertrag beispielsweise kann dieser Anspruch aufgehoben werden. Zudem kann ein Anspruch auf eine Gratifikation durch eine Betriebsvereinbarung und einen Tarifvertrag entstehen.

 

Kann eine Gratifikation gekürzt werden?

Da es sich bei Gratifikationen unter anderen um freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers handelt, können diese auch durch Fehlzeiten und Kündigung gekürzt werden. Diese Kürzungen müssen allerdings durch deinen Vertrag zuvor geregelt sein. Die Gratifikation kann jedoch nicht gekürzt werden, wenn es sich um eine Zuwendung handelt, die auf Grundlage der Unternehmenstreue ausgezahlt wird.

 

Musst du die Gratifikationen versteuern?

Bekommst du Gratifikationen, so müssen diese auch versteuert werden. Neben der Steuer müssen auch Sozialabgaben bezahlt werden. Da Gratifikationen außergewöhnliche Zuwendungen sind, werden diese auch als sonstige Bezüge behandelt. Durch diese Zahlungen kann es dazu kommen, dass du in eine höhere Steuerklasse fällst. In manchen Fällen sind Gratifikationen fortlaufend. Wenn du demnach regelmäßig solche Zahlungen bekommst, musst du diese auch als Arbeitslohn versteuern.

 

Welche Zuwendungen sind steuerfrei?

Grundsätzlich sind Gratifikationen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Möchtest du jedoch den Arbeitnehmern eine steuerfreie Zuwendung gewähren, so kannst du Sachzuwendungen nutzen. Darunter fällt beispielsweise ein Diensthandy, das auch privat genutzt werden kann.

 

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