Studienfinanzierung

Ein Studium ist sehr kostspielig. Oft unterstützen die Eltern ihre Kinder im Studium, doch manchmal ist das finanziell nicht möglich. In vielen Familie ist es deswegen üblich, dass das Thema BAföG immer präsenter wird. Zwar ist das meistens nicht genug, um im Luxus zu leben, doch das kann auch nach dem Studium kommen. Welche Studienfinanzierung du dir allerdings auch überlegen könntest und wie das funktioniert, erklären wir dir hier.

 

Kannst du neben deinem Studium Geld verdienen?

Grundsätzlich schreibt dir keiner vor, ob du neben deinem Studium auch etwas arbeiten darfst. Viele Studierende entscheiden sich in einem Restaurant oder Café nebenbei Geld zu verdienen. Auch eine Werkstudentenstelle kann sehr sinnvoll für dich sein. Du selbst solltest entscheiden, ob du neben deinem Studium noch Zeit für einen Job findest.

 

Musst du Lohnsteuern zahlen?

Ob du Lohnsteuern bezahlen musst oder nicht, hängt von deiner Beschäftigung ab. Solltest du einen 450-EUR-Job haben, kannst du die Lohnsteuer vermeiden. Demnach musst du auch keine Steuererklärung machen lassen. Dein*e Arbeitgeber*in führt dann einen niedrigen pauschalen Anteil deines Einkommens an das zuständige Finanzamt ab.

Natürlich kannst du aber auch mehrere Arbeitgeber*innen haben oder auch für einige Monate arbeiten. In diesen Fällen musst du Steuern bezahlen. Sollte dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 9.744 EUR liegen, so kannst du deine gezahlten Steuern wieder zurückbekommen. Natürlich kannst du auch von der Werbungskostenpauschale (1.000 EUR) und der Versorgungspauschale (circa 19 Prozent des Brutto) gebrauch machen.

 

Hast du Anspruch auf den Mindestlohn?

Prinzipiell hast du Anspruch auf den Mindestlohn von 9,50 EUR pro Stunde. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Du hast keinen Anspruch auf Mindestlohn, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum oder um die Bezahlung als duale*r Student*in handelt.

 

Wie lange darfst du arbeiten?

Während der Vorlesung darfst du die Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreiten, um deinen Studentenstatus zu behalten. Du darfst aber natürlich auch während der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten.

Versicherungstechnisch kann das natürlich auch anders aussehen. Um in der kostenlosen Familienversicherung zu bleiben, darfst du normalerweise nicht über die Einkommensgrenze von 450 EUR verdienen. Demnach ist nur ein Minijob möglich. Wie das in deiner Familienversicherung geregelt ist, solltest du am besten zuvor in Erfahrung bringen. Abhängig von deinem Stundenlohn ergibt sich dann eine Höchstarbeitszeit. Verdienst du in deinem Minijob auf Mindestlohnbasis, so wären das insgesamt 48 Stunden im Monat.

 

Hast du einen Urlaubsanspruch?

Der Studentenstatus spielt bezüglich des Urlaubsanspruchs keine Rolle. Du hast einen Urlaubsanspruch. Je nachdem, wie viele Stunden du in der Woche arbeitest, lässt sich die Anzahl deiner Urlaubstage errechnen. Bei 5 Arbeitstagen in der Woche hättest du demnach mindestens 20 Urlaubstage im Jahr. Arbeitest du weniger Stunden in der Woche, so lassen sich die Urlaubstage anteilig berechnen.

 

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