Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Um Wachstum zu erreichen, ist es von hoher Wichtigkeit, dass du auch neue und innovative Ideen entwickelst. Diese entstehen nicht ohne Aufwand über Nacht. Unternehmen müssen in Forschung und Entwicklung investieren, um wettbewerbsfähig zu wachsen. Da dies in Deutschland gefördert werden soll, wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt. Wir erklären es dir hier.

 

Was ist Forschung und Entwicklung?

Forschungen und Entwicklungen sind essenziell, um neue Ideen zu entwickeln. Unter dieser Bezeichnung ist die gezielte Suche nach Erkenntnissen gemeint, bei denen auch wissenschaftliche Methoden durchdacht geplant werden. Dabei kann man in der Regel die Forschung von der Entwicklung unabhängig voneinander betrachtet werden.

Die Forschung ist die Suche nach neuen, entweder wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemein. Diese ist dann planmäßig und eigenständig, sodass keine Aussage bezüglich der Verwertbarkeit oder der Erfolgsaussicht möglich ist.

Die Entwicklung dient dabei zur Verbesserung von Projekten. Zudem entstehen Entwicklungskosten durch neu geschaffene Projekte. Diese Kosten können in der Handelsbilanz anders als Forschungskosten ausgewiesen werden.

 

Wozu dienen Forschung und Entwicklung?

Unternehmen stehen immer in Konkurrenz zu anderen Unternehmen. Dabei wird der Wettbewerb intensiver und der Druck steigt, sich zu verbessern. Egal ob ein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen anbietet, Konzepte müssen zunächst erforscht und dann entwickelt werden. Damit man wettbewerbsfähig ist, muss man auch immer weiter versuchen, sich zu verbessern und innovativ zu bleiben.

 

Was ist die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung?

Ende 2019 wurde mit dem Gesetz der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung eine solche Förderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Das Ziel dieser Förderung ist es, Deutschland als Investitionsstandort zu stärken. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sollen dazu angeregt werden, verstärkt zu forschen.

 

Wer kann eine Forschungszulage in Anspruch nehmen?

Du bist berechtigt, eine Forschungszulage zu erhalten, wenn du unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bist. Dabei solltest du nicht von der Besteuerung befreit sein. Zudem musst du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Die Gewinnsituation ist für die Inanspruchnahme irrelevant. Eine Voraussetzung ist zusätzlich, dass ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welches nach dem 01. Januar 2020 gestartet wurde, durchgeführt wird.

 

Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind begünstigt?

Zunächst ist es wichtig, dass das Vorhaben nach dem 01. Januar 2020 begonnen wurde. Es sind die Vorhaben begünstigt, die entweder einer oder mehreren Kategorien der zugeordnet werden kann. Dabei wird die Grundlagenforschung, experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung begünstigt.

 

Wie hoch ist die Forschungszulage?

In welcher Höhe die Forschungszulage in Anspruch genommen werden kann, hängt von der förderfähigen Aufwendung der begünstigten Vorhaben ab. Dazu gehört neben dem förderfähigen Eigenaufwand auch der Bruttoarbeitslohn der Arbeitnehmer, die an dem Vorhaben beschäftigt sind. Ein solches Vorhaben kann auch als Auftragsforschung durch Dritte durchgeführt werden. Das hierfür entstehende Entgelt gehört 60 Prozent zu den Aufwendungen. Zu beachten ist, dass die Beantragung der Forschungszulage grundsätzlich wirtschaftsjahrbezogen möglich ist.

 

Wie kannst du die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung beantragen?

Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, benötigt es zwei Anträge. Als Erstes wird der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage benötigt. Das bedeutet, dass du zunächst eine Bescheinigung der BSFZ benötigst, welche die Begünstigungsfähigkeit des Vorhabens zeigt. Du kannst bei diesem Antrag mehrere Vorhaben aufnehmen. Ob es sich um ein begünstigtes Vorhaben handelt, wird von der BSFZ beurteilt. Das Finanzamt bekommt diese Bescheinigung unmittelbar von der BSFZ übermittelt. Diese Bescheinigung gilt als Grundlage für den notwendigen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt.

Dieser Antrag ist beim Finanzamt zu beantragen, das zur Besteuerung des Unternehmens zuständig ist. Erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, bei dem diese Aufwendungen entstanden sind, kann dieser Antrag für alle begünstigten Vorhaben gestellt werden. Da diese Beantragung wirtschaftsjahrbezogen ist und auch gleichzeitig nicht nur für ein Vorhaben gewährt wird, musst du bei mehrjährigen Vorhaben erneut einen Antrag stellen. Nachdem das Finanzamt den Antrag geprüft hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Forschungszulage im Bescheid festgesetzt. Sämtliche Anträge erfolgen über elektronische Antragsformulare.

 

Wann erhältst du die Forschungszulage?

Nachdem das Finanzamt diese Forschungszulage festgesetzt hat, wird sie zunächst noch nicht ausgezahlt. Im Rahmen der erstmaligen Festsetzung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer wird die Forschungszulage auf die festgesetzte Steuer vollständig angerechnet. Bei einem Überschuss wird dieser als Erstattung ausgezahlt.

 

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

 

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