Damit du weißt, wie hoch deine Steuerlast ist, musst du wissen, in welcher Lohnsteuerklasse du bist. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen. Die Steuerklassen bestimmen den Lohnsteuerabzug. Durch deine Familiensituation wirst du einer Lohnsteuerklasse zugeordnet. Bist du ledig oder geschieden, so gehörst du zur Steuerklasse 1. Wir erklären dir, was du über die Steuerklasse 1 wissen musst.
Was ist die Steuerklasse 1?
Wie bereits erwähnt, wählst du als Arbeitnehmer dann die Steuerklasse 1, wenn du ledig, getrennt, geschieden oder verwitwet bist. Zudem bist du dann in der Steuerklasse 1, wenn du keine Kinder hast. Solltest du ein Kind haben, jedoch nicht alleinerziehend und nicht verheiratet sein, so bist du trotzdem in der Steuerklasse 1. Gehörst du zu dieser Steuerklasse, so ist deine Steuerbelastung am höchsten. Demnach bezahlst du am meisten Steuern.
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Mit welchen Abzügen musst du rechnen?
Grundsätzlich sind die Abzüge in jeder Steuerklasse gleich. So musst du wie jeder andere Arbeitnehmer Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Gegebenenfalls fallen auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an. Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehört die Pflege-, Arbeitslosen -, Kranken– und Rentenversicherung. Diese Abzüge sind abhängig von der Höhe deiner Einkünfte, da sie prozentual errechnet werden. Da dein Einkommen unversteuert bleibt, wenn du einen 450-EUR-Minijob ausübst, ist in diesem Fall die Wahl deiner Steuerklasse irrelevant.
Welcher Steuersatz gilt für die Lohnsteuerklasse 1?
Pauschal lässt sich nicht sagen, wie hoch der Steuersatz bei der Steuerklasse 1 ausfällt. Die Höhe des Steuersatzes hängt von deinem Gehalt ab. Anhand deines zu versteuerndem Einkommen berechnet sich in jeder Steuerklasse der Steuersatz. Dein Steuersatz ist höher, je mehr du verdienst. Auch bei der Steuerklasse 1 gilt der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 %.
Welche Steuerfreibeträge gibt es in der Steuerklasse 1?
Als Arbeitnehmer stehen dir Pauschalen und Freibeträge zu. Ein Steuerfreibetrag gibt an, welcher Betrag nicht versteuert wird. Lediglich der Betrag über diesen Freibetrag wird versteuert. Der wichtigste Freibetrag ist der Grundfreibetrag, der derzeit (2022) bei 9.984 EUR liegt. Zudem steht dir ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.200 EUR zu. Diese Pauschbeträge und Steuerfreibeträge sollen rückwirkend 2022 angehoben werden.
Welche Nachteile hat die Steuerklasse 1?
In der Regel hast du eine höhere Belastung, wenn du in der Steuerklasse 1 bist. Anders als bei der Steuerklasse 2 hast du keinen Anspruch auf einen weiteren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zudem besteht nicht die Möglichkeit, eine Zusammenveranlagung zu wählen. So können Freibeträge nicht auf dich übertragen werden.
Welche Vorteile hat die Steuerklasse 1?
Anders als die Steuerklasse 5 erhältst du durch dein höheres Bruttogehalt auch höhere Zahlungen, wenn du Lohnersatzleistungen in Anspruch nimmst. In der Steuerklasse 1 bist du in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Es lohnt sich jedoch trotzdem, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben und von möglichen Frei- und Pauschbeträgen zu profitieren.
Kannst du eine Steuerklasse wechseln?
Du kannst dann deine Steuerklasse wechseln, wenn deine persönliche Situation sich ändert. Dies ist dann der Fall, wenn du beispielsweise heiratest oder ein Kind bekommst. Wenn eines deiner Kinder deine Wohnung als Wohnsitz anmeldet, kannst du zur Steuerklasse 2 wechseln und einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten. Wenn du heiratest, kannst du die Steuerklasse wechseln. Hier solltest du beachten, welche Steuerklassenkombination für dich günstiger wird. Diese Entscheidung hängt von der Höhe eurer Gehälter ab. Die Unterschiede zwischen Steuerklasse 1 und Steuerklasse 4 sind nur geringfügig. Zwischen den zwei Ehepartnern wird der Kinderfreibetrag aufgeteilt.