Steuererklärung 2019

5 Wege, wie du die Frist beim Finanzamt wahrst

Wer merkt, dass er die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Für die Steuererklärung 2019 gilt die folgende Abgabefrist:

  • Den 31. Juli 2020 solltest du dir für die Steuererklärung 2019 im Kalender eintragen.

Beim Ausfüllen der Anträge hast du es im Vergleich zu früher etwas einfacher. Nicht nur online, sondern sogar auf Papier. Alle Daten, die Steuerzahler dort bislang eintragen mussten, trägt jetzt das Finanzamt ein. Arbeitgeber, Krankenkasse oder Rentenversicherung müssten ihm diese Daten bis Ende Februar elektronisch übermittelt haben. Belege müssen der Abrechnung nicht mehr beiliegen, auch keine Spenden- und Steuerbescheinigungen der Bank. Anleger müssten nur Verlustbescheinigungen immer vorlegen. Tipp: Hebe alle Belege nach Erhalt des Steuerbescheids noch ein Jahr lang auf, falls von Seiten der Behörde noch Bedarf bestehen sollte. Du kannst Belege auch elektronisch übermitteln, etwa eingescannt per E-Mail.

 

Wer eine Steuererklärung abgeben muss

Mit ungefähr der Hälfte der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist das Finanzamt besonders streng: Für sie ist Abrechnen Pflicht. Wer sein Geld als Selbstständiger oder Unternehmer verdient, ist quasi immer betroffen. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer und Beamte zwar keine Steuererklärung abgeben. Allerdings gibt es viele Ausnahmen. Zur Pflicht wird die Erklärung vor allem in diesen Fällen:

  • Du beziehst Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld) von mehr als 410 Euro.
  • Einkünfte wurden in Lohnsteuerklasse VI besteuert.
  • Du hast mit dem Finanzamt einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug vereinbart. Das betrifft etwa Freibeträge für Fahrtkosten und/oder doppelte Haushaltsführung. Weitere Voraussetzung: Du verdienst im Jahr mehr als 11.600 Euro (Ehepaare 22.050 Euro)
  • Einkünfte aus einer Abfindung oder mehrjähriger Tätigkeit werden mit der Fünftelregelung besteuert.
  • Du und dein Ehepartner erhalten beide einen Arbeitslohn und einer von euch wird nach der Steuerklasse V oder VI besteuert.
  • Ausländische Kapitalerträge liegen vor, auf die keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde.
  • Kapitalerträge liegen vor, auf die keine Kirchensteuer gezahlt wurde.

Kleiner Tipp:

Reiche freiwillig eine Steuererklärung ein. Auch wenn du keine Steuererklärung abgeben musst, solltest du dir die Arbeit machen. In knapp 90 Prozent der Fälle winkt eine Steuererstattung. Wer freiwillig abgibt, hat nach Ablauf des Steuerjahres vier Jahre Zeit.

 

Weg 1: Elster

Am schnellsten geht es für alle, die schon einen Elster-Zugang haben. Elster ist außerdem dank der vorausgefüllten Steuererklärung sehr komfortabel und schnell. Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, lassen sich einsehen und mit einem Klick in die Erklärung übernehmen. Das geht etwa für die abgeführte Lohnsteuer, für Rentenbeiträge und Kirchensteuer. Gleich gebliebene Daten der vorherigen Jahre, etwa der Mitgliedsbeitrag einer Gewerkschaft, lassen sich auch übertragen.

 

Weg 2: Papierform

Ohne Elster-Zugang oder Personalausweis mit Onlinefunktion ist die klassische Erklärung auf Papier für die kurzfristige Abgabe besser geeignet.

Zwar gibt es die vereinfachte Steuererklärung für 2019 nicht mehr, das ist aber nicht weiter schlimm. Die sogenannten E-Daten für alle Steuerpflichtigen bieten die perfekte Alternative hierzu. Daten, die das Finanzamt schon hat, etwa die Lohnsteuerdaten, Belege über Kirchensteuer oder Rentenbeiträge, müssen Steuerzahler nicht mehr selbst eintragen. Diese Formulare lassen sich dieses Jahr also schnell ausfüllen.

Die Papiererklärung ist der Onlinealternative fast ebenbürtig. Die Formulare lassen sich herunterladen und entweder am PC oder ausgedruckt ausfüllen. Nur die Übermittlung muss dann klassisch per Post erfolgen. Beachte, dass es nicht ausreicht die Erklärung erst zum Stichtag loszuschicken. Spätestens an diesem Tag muss die Erklärung beim Amt ankommen. Wer so spät dran ist, kann seine Erklärung aber immer noch in den Hausbriefkasten seines Finanzamtes werfen.

 

Weg 3: Fristverlängerung

Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist schafft, kann das Finanzamt auch um eine Verlängerung bitten, telefonisch, schriftlich oder direkt über Elster. Damit das Amt akzeptiert, müssen einige Punkte erfüllt sein. Informiere dich hier www.steuermachen.de

 

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