Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2014 lief am 31. Mai 2015 ab. Dabei wollen viele Steuerpflichtige die lästige Pflicht so schnell wie möglich vom Tisch haben und lesen sich oft im Turbotempo durch die Formulare.
Folgt dann der Steuerbescheid, wird er gleich noch schneller weggelegt. Doch dies führt zu häufigen Fehlern durch Unaufmerksamkeit oder gar durch Fehler in dem verwendeten Steuerprogramm. Jahr für Jahr verlieren Steuerzahler dadurch viel Geld bei ihrer Einkommensteuererklärung.
Dabei finden sich immer wieder die nachfolgenden Fehler:
Sonderausgaben und Werbungskosten vergessen
Wer Altersvorsorgeverträge wie Riester oder Rürup abgeschlossen hat, vergisst oft die Eintragungen.
Dabei freut sich meist der Fiskus.
Handwerkerausgaben bar zahlen
Die jährlichen Ausgaben für Handwerker, Gärtner, Putzfrauen oder Au-pairs können entweder als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Zahlung durch Überweisung erfolgte. Barzahlungen akzeptieren das Finanzamt und der Gesetzgeber nicht.
Außergewöhnliche Belastungen vergessen
Jeder Steuerpflichtige sollte seine Steuererklärung 2014 machen und dabei sämtliche Arztkosten, Heilbehandlungskosten oder auch Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen mitangeben.
Auch wer Unterhalt an Lebensgefährten oder an Angehörige wie Eltern gezahlt hat, kann für das Steuerjahr 2014 bis zu 8.354 Euro absetzen, immerhin 224 Euro mehr als für die Steuererklärung 2013.
In der Zeile verrutscht oder Fehler im Steuersoftwareprogramm
Typische Fehler bestehen darin, dass Steuerpflichtige Eintragungen in der falschen Zeile vornehmen oder das verwendete Steuerprogramm selbst Fehler einbaut. Dann werden Fortbildungskosten zu Werbungskosten bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen werden bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen.
Das Finanzamt nimmt dann selbst keine Korrektur vor, sondern streicht lediglich die falsch eingetragenen Aufwendungen aus der Einkommensteuererklärung.
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