Realsteuer

Jeder Mensch muss irgendwann Steuern zahlen. Dass du Mehrwertsteuern bezahlen musst oder dein Einkommen versteuerst, ist dir sicherlich klar. Die Grundbegriffe des Steuerrechts sind für dich eventuell nicht sehr wichtig, doch grundsätzlich lohnt es sich, wenn du weißt, welche Steuern du eigentlich zahlen musst. So kann es vorkommen, dass du Realsteuern bezahlen musst. Spätestens dann solltest du wissen, was die Realsteuer ist. Wir klären dich auf.

 

Was sind die Realsteuern?

In der Abgabenordnung (AO) findest du im Paragrafen 3 Abs. 2 die Erklärung, dass unter den Realsteuern die Grundsteuer und die Gewerbesteuer fallen. Als Zuordnung kann gesagt werden, dass es sich um eine Objektsteuer oder Sachsteuer handelt. Das bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit keine Rolle spielt, sondern auf einem Gewerbebetrieb oder einem Grundstück lastet. Du kennst bereits die Einkommensteuer. Diese bezieht sich auf die persönlichen Verhältnisse und demnach der Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers. Für die Gemeinden stellt das Aufkommen der Realsteuer eine wichtige Finanzierungsquelle dar.

 

Welche Besteuerungsobjekte gibt es?

Du weißt bereits, dass die Realsteuer die Gewerbesteuer und die Grundsteuer ist. So solltest du auch jeweils die Besteuerungsobjekte wissen. Bei der Gewerbesteuer ist das Besteuerungsobjekt das Eigentum an einem Gewerbebetrieb, während es bei der Grundsteuer das Eigentum an Grundstücken ist. Hierfür ist auch dessen Bebauung Teil der Bemessungsgrundlage. Eine Unterscheidung zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B ist zu unternehmen. Unter der Grundsteuer A fallen die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke beziehungsweise Betriebe. Bei den übrigen bebaubaren und bebauten Grundstücken fällt dann die Grundsteuer B an.

 

Wie wird die Steuer festgesetzt?

Die Steuermessbeträge werden von den Finanzämtern festgestellt. Du solltest wissen, dass die Kommune einen Hebesatz festsetzt. Wie hoch die zu leistende Steuerschuld ist, kann prozentual in Höhe des Hebesatzes berechnet werden. Es gilt die sogenannte Hebesatzautonomie, weswegen der Spielraum zum Festlegen der Hebesätze sehr weit ist. Der Gesetzgeber gibt im Hinblick auf die Gewerbesteuer einen Mindesthebesatz vor. Dieser liegt bei 200 Prozentpunkten und wird im Paragrafen 16 Abs. 4 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes festgehalten. Dieser Mindesthebesatz soll eine innerdeutsche Steueroase vermeiden.

 

Was ist die Finanzautonomie?

Durch die Finanzautonomie kann die Last der Realsteuern, die entrichtet werden, von Gemeinde zu Gemeinde abweichen, selbst wenn der Steuermessbetrag gleich ist. Als Folge dessen spielt die Hebesatzhöhe für die Standortwahl von Unternehmen eine bedeutende Rolle. Somit wird das zu einem Standortfaktor.

 

Was passiert mit dem Aufkommen der Realsteuern?

Dieses Aufkommen steht prinzipiell den Gemeinden zu. Trotzdem müssen diese auch aufgrund der Gewerbesteuerumlage einen Teil an den Bund weiterleiten. Im Gemeindefinanzreformgesetz ist die Berechnung der Umlage geregelt.

Wie bereits erwähnt, ist die Höhe der Realsteuer ein wichtiger Standortfaktor. Steigt der Hebesatz und verschlechtern sich damit die Standortbedingungen, ist meistens eine Arbeitsplatzverlagerung in eine Gemeinde mit geringeren Hebesätzen die Folge. Für Unternehmen stellt die Erhöhung der Hebesätze eine Mehrbelastung dar. Insgesamt betrachtet bedeutet das allerdings kein höheres Steueraufkommen.

 

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