Der Lebensunterhalt ist in der Regel sehr teuer. Zudem möchtest du dir sicherlich auch mal etwas gönnen und beispielsweise eine Reise unternehmen oder etwas Besonderes kaufen. Doch auch bestimmte Kosten darfst du nicht vernachlässigen. Es ist immer sinnvoll, etwas auf der Seite zu haben, falls du es brauchst. Mit einem Gehalt alleine kommen viele dann nicht aus. Um noch etwas zusätzlich dazu zu verdienen, kannst du dir einen Nebenjob suchen. Du solltest jedoch aufpassen. Unter bestimmten Umständen musst du Steuern bezahlen. Wir klären dich auf!
Was ist ein Nebenjob?
Um zusätzlich Einnahmen zu erzielen, kann dir ein Nebenjob helfen. Dieser ist dann dein Zweitjob. Damit dein Nebenjob tatsächlich auch als Nebenjob gilt, darf diese Job nicht mehr als zwei Drittel deines Arbeitsaufwands von Vollzeitstellen einnehmen. Es ist steuerlich unwichtig, ob dein Nebenjob einen Zusammenhang mit deiner Haupttätigkeit hat. Zudem musst du beachten, dass du sozialversicherungspflichtig bist, wenn deine monatlichen Einnahmen über 450 EUR liegen. Ist dies der Fall, so musst du neben der Rentenversicherung auch die Arbeitslosenversicherung sowie die Kranken– und Pflegeversicherung bezahlen.
Darfst du einen Nebenjob ausüben?
Du als Arbeitnehmer darfst deine Freizeit so gestalten, wie du willst. So kannst du einem Nebenjob oder einem Ehrenamt nachgehen. Achte jedoch auch auf deinen Vertrag. In vielen Arbeitsverträgen wird festgelegt, dass du nur einen Nebenjob machen kannst, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Zudem darfst du natürlich nicht deinen Nebenjob bei der Konkurrenz beginnen oder dich zu sehr beanspruchen, sodass du deiner Haupttätigkeit nicht mehr nachgehen kannst.
In welcher Steuerklasse bist du?
Sobald du eine Haupttätigkeit und eine Nebentätigkeit hast, fällt dein Nebenjob in die Steuerklasse 6. Da du deinen Grundfreibetrag bereits für deine Haupttätigkeit nutzt, kannst du ihn nicht mehr für deinen Nebenjob anwenden. Das bedeutet, dass du hohe Steuerabzüge bei deinem Nebenjob hast. Wenn du nicht möchtest, dass dein Nebenjob in die Steuerklasse 6 fällt, so darf dein Nebenjob maximal Einnahmen in Höhe von 450 EUR erzielen. So hast du dann lediglich einen Minijob und bist demnach geringfügig beschäftigt.
Wie sieht es mit einem Minijob aus?
Damit dein Nebenjob nicht in die Steuerklasse 6 fällt, kannst du dir überlegen, einen Minijob anzufangen. Diese werden pauschal in der Regel von deinem Arbeitgeber versteuert. Du selbst musst dann keine Steuern abführen und musst auch weniger Sozialabgaben zahlen. Du musst weder die Arbeitslosenversicherung noch die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Auf Antrag kannst du dich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien.
Du bist nicht sozialversicherungsbefreit, wenn du bei deinem Arbeitgeber der Haupttätigkeit einen Minijob annimmst. Versteuert wird es jedoch weiterhin pauschal.
Kannst du einen Nebenjob im Studium annehmen?
Auch als Student hast du gewisse Kosten, die du bezahlen musst. Zwar bekommen viele BAföG oder Unterhalt der Eltern, doch etwas dazuverdienen schadet nicht. Hast du einen Nebenjob, so musst du auch weniger von deinem Gehalt abziehen. Doch auch als Student fällt der Nebenjob in die Steuerklasse 6, wenn du auch einer Haupttätigkeit nachgehst. Durch eine Steuererklärung kannst du dir dann natürlich auch wieder deine Steuer zurückholen.
Darfst du einem Nebenjob nachgehen, wenn du arbeitslos bist?
Du darfst einen Nebenjob haben, wenn du Arbeitslosengeld 1 erhältst. Dafür solltest du allerdings darauf achten, dass du nicht mehr als 14 Stunden und 59 Minuten in der Woche arbeitest. Solltest du das tun, giltst du nicht mehr als arbeitslos und erhältst kein Arbeitslosengeld. Zudem musst du diesen Nebenjob sofort bei der Agentur für Arbeit melden.