Mutterschutz

Als Frau ist es eine sehr bedeutende Angelegenheit, wie man seine Zukunft plant. Obwohl es nicht vertretbar ist, entscheidet die Familienplanung bei vielen Frauen die Karriere. Wie die Zukunft vieler Menschen dann tatsächlich aussehen wird, ist jedem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin selbst überlassen. Der Mutterschutz soll hier vor allem die Frauen vor, während und nach der Entbindung des Kindes schützen. Doch das ist nicht alles. Was der Mutterschutz ist, erfährst du hier.

 

Was ist der Mutterschutz?

Die Schwangerschaft und Stillzeit können zu sehr vielen körperlichen und emotionalen Belastungen führen. Damit die Arbeitsbedingungen in dieser Zeit geregelt sind, werden im Mutterschutzgesetz einige Bedingungen festgelegt. Als Schwangere solltest du demnach so früh wie möglich deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft informieren. Dadurch kann der Arbeitgeber sämtliche Bestimmungen einhalten. Folgende Bereiche werden damit abgedeckt:

  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Kündigungsschutz
  • Beschäftigungsverbot für körperlich anstrengenden oder gefährlichen Arbeiten
  • Sonntags-, Nacht- und Mehrarbeit in der Zeit der Schwangerschaft
  • In den Wochen um die Geburt ist eine Schutzfrist festgelegt

 

Wie unterstützt der Staat zusätzlich?

Als Elternteil wird pro Kind eine Elternzeit von drei Jahren gesetzlich zugesichert. Dabei beträgt das Basiselterngeld maximal 1.800 EUR. Durch das Elterngeld möchte der Staat Familien helfen, die das Neugeborene selbst umsorgen möchten. Dabei ist das Elterngeld eine Art Ersatz für das Erwerbseinkommen, das wegfällt. Du hast dann Anspruch auf Elterngeld, wenn du das Kind vorrangig selbst betreust und nicht voll erwerbstätig bist.

 

Was ist der Kündigungsschutz?

Dein Arbeitgeber kann dich in der Zeit vom Beginn deiner Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung in der Regel nicht entlassen. Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Bedingungen in Ausnahmefällen zulässig. Solltest du eine Fehlgeburt haben, ist eine Kündigung nach der Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche nicht möglich.

 

Was versteht man unter Mutterschutzfrist?

Die Zeit um die Geburt ist für viele Familien sehr wichtig. Hier kommt die Mutterschutzfrist ins Spiel. Schwangere dürfen sechs Wochen vor der Geburt vom Arbeitgeber nicht beschäftigt werden. Auch nach der Geburt gilt die Mutterschutzfrist von acht Wochen einzuhalten. In besonderen Fällen wie bei Zwillingen, behinderten Kindern und Frühgeburten beträgt die Schutzfrist zwölf Wochen.

Du musst dir jedoch keine Sorgen machen. Du wirst während des Mutterschutzes zwar nicht beschäftigt, erhältst allerdings Mutterschaftsgeld.

 

Was ist das Mutterschaftsgeld?

Wie bereits erwähnt, wird dir das Mutterschaftsgeld während der Zeit des Mutterschutzes ausgezahlt. Dieses Mutterschaftsgeld richtet sich nach deinem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Mutterschutz. Maximal 13 EUR wird von der gesetzlichen Krankenkasse pro Kalendertag bezahlet. Die Differenz zum Nettolohn wird vom Arbeitgeber übernommen.

 

Musst du Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss versteuern?

Grundsätzlich sind sowohl der Arbeitgeberzuschuss als auch das Mutterschaftsgeld steuerfrei. Beide Zahlungen unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese Zahlungen bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt werden, wodurch sich ein höherer Steuersatz ergibt. Auf dein übriges Einkommen musst du dann in der Regel höhere Steuern bezahlen. Erhältst du in einem Jahr mehr als 410 EUR Mutterschaftsgeld, so bist du dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Du brauchst dich jedoch nicht zu fürchten. Durch steuermachen kannst du schnell und einfach deine Steuererklärung von Steuerexperten machen lassen. Wir sind keine Steuersoftware, denn bei uns arbeiten Menschen für Menschen.

 

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