Die zentrale Frage im Leben einer Frau ist meistens, wie die Zukunft aussehen soll. Auch die Frage, ob man Kinder haben möchte, ist für die Zukunftsvision wichtig. Viele Frauen befürchten jedoch, dass der Job und die Kinder beziehungsweise vor allem die Schwangerschaft sich nicht miteinander vereinbaren lassen. Neben dem Mutterschutz ist auch das Mutterschaftsgeld etwas, über das man meistens nur oberflächliche Informationen hat. Wir erklären dir hier, was das Mutterschaftsgeld ist.
Was ist das Mutterschaftsgeld?
In der Zeit deines Mutterschutzes ist es wichtig, dass du nicht in eine finanzielle Notsituation gerätst. Da du für einige Monate nicht arbeiten kannst, sollte dir in der Zeit allerdings nicht dein geregeltes Einkommen wegfallen. Aus diesem Grund gibt es die sogenannten Mutterschaftsleistungen. Neben dem Arbeitgeberzuschuss beinhalten diese auch das Mutterschaftsgeld. Zusammen soll das dein bisheriges Einkommen ersetzen.
Diese Mutterschaftsleistungen werden unbedingt mit dem Elterngeld verrechnet. So musst du für diese Lebensmonate Elterngeld beantragen, wenn du diese Leistungen erhältst. Demnach erhältst du für diesen Zeitraum nicht noch zusätzlich Elterngeld. Für diese Monate wird demnach das Elterngeld als verbraucht angesehen, auch wenn es nicht vollständig ausgezahlt wurde.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Damit du Mutterschaftsgeld erhältst, musst du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Es liegt ein Arbeitsverhältnis vor
- Während deiner Schwangerschaft wurde das Arbeitsverhältnis bereits zulässig gekündigt
- Ein Arbeitsverhältnis wird nach dem Beginn der Schutzfrist aufgenommen
- Du bist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, bei der du Anspruch auf Krankengeld hast
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Du hast dann als Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bist. In diesem Zusammenhang musst du Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Bei der Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenkasse wird dir Mutterschaftsgeld für den Tag der Entbindung sowie während der Schutzfrist vor und nach der Entbindung ausgezahlt.
Wie hoch fällt das Mutterschaftsgeld aus?
Pro Kalendertag beträgt das Mutterschaftsgeld maximal 13 EUR. Liegt dein durchschnittliches Nettogehalt über diesen 13 EUR, so muss dein Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss bezahlen. Demnach kann es vorkommen, dass du als Mutter neben dem Mutterschaftsgeld auch den Arbeitgeberzuschuss erhältst.
Wie lange erhältst du Mutterschaftsleistungen?
Du weißt bereits, dass du in der Schutzfrist vor und nach der Entbindung Mutterschaftsleistungen erhältst. Das bedeutet, dass du sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld ausgezahlt bekommst. Diese Schutzfrist verlängert sich, wenn dein Kind zu früh oder mit einer Behinderung auf die Welt kommt. Auch bei Zwillingen verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Solltest du trotz der Schutzfrist weiterarbeiten, erhältst du dein reguläres Gehalt.
Was muss für das Elterngeld berücksichtigt werden?
Wie bereits erwähnt, gilt das Elterngeld alles verbraucht, wenn bereits Mutterschaftsleistungen ausgezahlt wurden. Für diese Monate werden die erhaltenen Mutterschaftsleistungen mit dem dir zustehenden Elterngeld verglichen. In der Regel liegen die Mutterschaftsleistungen über dem Elterngeld. Das liegt vor allem daran, dass die Mutterschaftsleistungen das Nettoeinkommen vollständig ersetzen soll, während das Elterngeld nur 65 Prozent davon beträgt. Die Elterngeldstelle berechnet den anzurechnenden Betrag für die Mutterschaftsleistungen nach dem Beenden der Mutterschutzfrist taggenau, wenn der Lebensmonat des Kindes trotzdem noch andauert. Demnach wird das Elterngeld anteilig ausgezahlt, wenn die Mutterschaftsleistungen für die restlichen Tage des Bezugsmonats nicht mehr ausgezahlt werden.
Was ist, wenn du als Mutter selbständig bist?
Das Mutterschutzgesetz und die Schutzfristen gelten nicht für Frauen, die selbständig tätig sind. Solltest du demnach privat versichert sein, kannst du durch die Zusatzversicherung ebenfalls Mutterschaftsgeld erhalten. Je nach abgeschlossenen Vertrag variiert die Höhe des Mutterschaftsgeldes.
Was ist bei Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind?
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass du nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du privat versichert bist, familienversichert oder beispielsweise nur geringfügig beschäftig bist. In diesen Fällen hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Du kannst jedoch einmalig 210 EUR Mutterschaftsgeld erhalten. Auf das Elterngeld wird dieser Betrag nicht angerechnet.
Werden die Mutterschaftsleistungen besteuert?
Generell sind die Mutterschaftsleistungen nicht zu versteuern. Trotzdem wird das Mutterschaftsgeld bei der Berechnung des Steuersatzes beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Demnach erhöht sich zwar nicht dein zu versteuerndes Einkommen, aber der Steuersatz wird geringfügig erhöht.
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