Mehrwertsteuer

Wir alle zahlen tagtäglich Mehrwertsteuern, ohne dass es uns bewusst ist. Jeder denkt bei Steuern gleich an die übliche Einkommensteuererklärung, Fristen und Belege. Viele vergessen aber, dass wir immer Kontakt mit Steuern haben. Ein erheblicher Anteil der deutschen Steuereinnahmen sind die Umsatzsteuereinnahmen. Da ist die Frage, wie es zu diesen Einnahmen kommt und was die Mehrwertsteuer eigentlich ist. Diese Antworten findest du hier.

 

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer und zählt zur Verkehrsteuer. Das heißt, dass die Steuerschuld beim Unternehmen liegt und die privaten Verbraucher*innen die Steuerlast tragen. Für dich als Privatverbraucher*in bedeutet das dann, dass du Steuern zahlen musst, die aber ein Unternehmen an das Finanzamt weiterleitet. Als private Verbraucher*in zahlt man dann für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung mit dem Aufschlag der Umsatzsteuer. Heutzutage wird das System der „Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug“ angewendet. Das nennt man auch vereinfacht Mehrwertsteuer.

 

Was ist das System der „Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug“?

Durch dieses System soll sichergestellt werden, dass die komplette Steuerlast am Ende bei der/dem Endkund*in landet. Dafür gibt es gewisse Vorsteuerabzüge. Somit wird die Steuerlast von einer Phase auf die andere verlagert. Jede*r Zwischenhändler*in zahlt einen Bruttopreis. Die gezahlte Umsatzsteuer, kann er/sie sich dann vom Finanzamt erstatten lassen. Das klingt erstmal sehr kompliziert, aber keine Sorge, es ist einfacher als man denkt.

 

Mehrwertsteuer

 

Wie funktioniert das System der „Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug“?

Nehmen wir mal an, dass du ein*e Verbraucher*in bist. Für einen Pullover zahlst du 100 EUR Brutto. Das bedeutet, dass du 19 Prozent der 100 EUR Umsatzsteuer zahlen musst. Der Einzelhandel, bei dem du das gekauft hast, muss dann diese 19 EUR Steuern als Umsatzsteuern an das Finanzamt weiterleiten. Der Einzelhandel hat aber zuvor den Pullover bei einem Großhandel für einen geringeren Bruttopreis eingekauft. Das heißt, dass er durch den Bruttokauf bereits Umsatzsteuern gezahlt hat. Aus diesem Grund kann der Einzelhandel sich diese bereits gezahlten Vorsteuern erstatten lassen. Die komplette Steuerlast wird somit auf den Endkunden verlagert.

 

Welche Steuersätze gibt es?

In Deutschland gibt es zwei geltende Steuersätze für die Mehrwertsteuer. Es gibt den Regelsteuersatz von 19 Prozent und den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde die Mehrwertsteuer aufgrund der Covid-19 Pandemie gesenkt. Mittlerweile ist diese Mehrwertsteuersenkung wieder aufgehoben.

 

Was wird mit 19 Prozent besteuert?

Der Steuersatz von 19 Prozent ist der Regelsteuersatz. Dieser gilt für sämtliche steuerpflichtigen Umsätze. Hierzu zählen:

  • Essen im Restaurant
  • Luxuslebensmittel, wie Kaviar und Austern
  • Bestimmte Getränke, wie Mineralwasser, Saft, Bier und Wein
  • Alle weiteren Waren und Dienstleistungen, auf die nicht der ermäßigte Steuersatz angewendet wird

 

Welche Leistungen werden mit 7 Prozent besteuert

Der Steuersatz von 7 Prozent ist der ermäßigte Steuersatz. Dieser findet nur Anwendung bei Gütern des täglichen Gebrauchs.

Hierzu zählen:

  • (Grund-) Lebensmittel (ohne zusätzliche Leistungen)
  • Lebende Tiere
  • Rollstühle
  • Bücher, Zeitschriften, Zeitungen
  • Kunst- und Sammlungsstücke
  • Hotelübernachtungen ohne Frühstück

 

Mehrwertsteuer

 

Wann werden Leistungen mit 7 Prozent und wann mit 19 Prozent besteuert?

Hier wird es etwas verzwickt. Grundsätzlich wissen wir, wann welcher Steuersatz gilt, aber es gibt Sonderfälle. Wie sieht es denn dann zum Beispiel mit Essensleistungen aus? Wenn du dir in einem Café ein Gebäck kaufst, um es auf dem Weg zur Arbeit zu essen, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Wenn du allerdings das Gebäck im Café verzehren willst, gilt der Steuersatz von 19 Prozent. Dasselbe gilt auch bei Drive-in-Restaurants. Sobald du eine zusätzliche Leistung, wie eine Sitzgelegenheit nutzt, gilt der Regelsteuersatz. Auch beim Kauf eines To-Go-Kaffeegetränks gibt es Unterschiede. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur bei einem Kaffeegetränk, das zu mindestens 75 Prozent aus tierischer Milch besteht. Bei einer aufgeschäumten Milch zählt das Gewicht zur Entscheidung über den Steuersatz. Bei pflanzlicher Milch, einem Espresso oder wenn das Getränk einen geringeren Milchanteil hat, gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

 

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