Lohnsteuerbescheid

Alle Jahre wieder kommt die Einkommensteuererklärung auf dich zu. Belege wurden gesammelt, aber alles nur in eine Kiste geschmissen. Und dann musst du auch noch über deine Lohnabrechnungen nachdenken? Jedes Jahr erhältst du von deinem/deiner Arbeitgeber*in den sogenannten Lohnsteuerbescheid, der dir bei deiner Steuererklärung hilft. Wie das funktioniert, erklären wir dir hier.

 

Was ist der Lohnsteuerbescheid?

Monatlich erhältst du als Beamt*in oder Arbeitnehmer*in eine Abrechnung über dein Gehalt und deine Bezüge. Hier werden dein steuerpflichtiger Arbeitslohn, dein Lohnsteuerabzug sowie Soli und Kirchensteuer angegeben. Bei Arbeitnehmer*innen werden auch die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Das ist allerdings nicht der Lohnsteuerbescheid. Beim Lohnsteuerbescheid handelt es sich um eine Zusammenfassung dieser Daten, den du jährlich erhältst.

Laut dem Paragrafen 93c Absatz 1 der Abgabenordnung muss dein*e Arbeitgeber*in nach Ablauf des Kalenderjahres deine elektronische Lohnsteuerbescheinigung der Finanzbehörde übermitteln. Diese Frist ist auf spätestens dem letzten Tag vom Februar des Folgejahres festgelegt. Die zuständige Finanzbehörde ist das Betriebsstättenfinanzamt. Im ElsterOnline-Portal ist ein Zertifikat zu beantragen, welches zur Authentifizierung nötig ist. Dir muss ein Ausdruck deiner Lohnsteuerbescheinigung von deinem/deiner Arbeitnehmer*in zur Verfügung gestellt werden.

Logischerweise endet ein Beschäftigungsverhältnis nicht immer zum Jahresende, sondern kann auch innerhalb eines Jahres beendet werden. Folglich erhältst du deinen Lohnsteuerbescheid früher. Solltest du im Laufe eines Jahres mehrere Beschäftigungsverhältnisse begonnen und beendet haben, so erhältst du für jedes Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerbescheinigung.

Im jährlichen BMF-Schreiben werden seitens des Bundesfinanzministeriums gewisse Vorgaben und Muster veröffentlicht. Diese Vordrucke können genutzt werden, für:

  • Die Lohnsteuer-Anmeldung (Dein*e Arbeitgeber*in ist dazu verpflichtet, beim Finanzamt deine fällig gewordene Lohnsteuer anzumelden und diese bis zum 10. des Folgemonats auch abzuführen)
  • Besondere Lohnsteuerbescheinigungen ohne eine maschinelle Lohnabrechnung (Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt handelt)
  • Übermittelung deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
  • Ausdruck deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

 

Wofür ist eine Lohnsteuerbescheinigung wichtig?

Bei so vielen Dingen ist es selbstverständlich, dass etwas gemacht wird, doch oft fehlt der Grund, warum du es machen musst. So weißt du natürlich, dass deine Lohnsteuerbescheinigung ein wichtiges Steuerdokument ist. Du solltest aber auch wissen, dass sie dir dabei hilft zu sehen, wie viel Lohnsteuer du tatsächlich im vergangenen Kalenderjahr gezahlt hast. Somit ist sie auch die Grundlage für deine Einkommensteuererklärung. Für die korrekte Bescheinigung und Übermittelung deiner Lohndaten sowie für den fehlerfreien Lohnsteuerabzug haftet allein dein*e Arbeitgeber*in.

Solltest du deine Steuererklärung in Papierform abgeben, so musst du deine Lohnsteuerbescheinigung nicht anhängen, da sie dem Finanzamt bereits übermittelt wurde. Du musst seit 2019 auch keine Daten mehr aus deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übertragen. So kannst du in der Anlage N deine Werbungskosten angeben.

 

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