Kirchensteuermerkmal

Jeder Mensch in Deutschland muss im Leben Steuern bezahlen. Manchmal weiß man nicht einmal, dass Steuern anfallen. So zahlst du beispielsweise Mehrwertsteuern und Kaffeesteuer, ohne groß darüber nachzudenken. Auch die Kirchensteuer wird fällig, wenn du einer Religion zugehörig bist. Um anzuzeigen, welcher Religion du zugehörig bist, ist das Kirchensteuermerkmal entscheidend. Wir erklären dir, was das ist und was du bei der Kirchensteuer beachten musst.

 

Was ist das Kirchensteuermerkmal?

Nicht jeder in Deutschland ist einer Kirche zugehörig. Es gibt Menschen, die in Kirchen eintreten und andere, die austreten. Natürlich ist auch einem Konfessionswechsel möglich. Demnach ist auch nicht jeder dazu verpflichtet, die Kirchensteuer zu bezahlen. Hierfür gibt es das Kirchensteuermerkmal. Es wird dafür genutzt, um zu zeigen, welcher Religion du angehörst. Dieses Merkmal musst du dann auch in deine Steuererklärung aufnehmen. Du findest es auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Kirchensteuermerkmal.

 

Wie sieht die gesetzliche Regelung der Kirchensteuer aus?

Die gesetzliche Grundlage der meisten Steuerarten finden sich im Grundgesetz wieder. Anders sieht das bei der Kirchensteuer aus. Diese wird im Gesetz der Bundesländer festgelegt.

 

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Wann musst du Kirchensteuer bezahlen?

Zunächst ist es für die Kirchensteuer auch wichtig, dass dein Wohnsitz in Deutschland ist. Das ist noch nicht alles. Du musst auch einer Kirche angehören, die staatlich anerkannt ist. Die bekanntesten Beispiele sind die katholische und evangelische Kirche. Wichtig ist hierbei, dass nur Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsorganisationen anerkannt werden, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind. Bist du konfessionslos, so musst du keine Kirchensteuer bezahlen. Laut Hochrechnungen von der Deutschen Bischofskonferenz wird davon ausgegangen, dass über ein Drittel in Deutschland konfessionslos sind.

 

Wer verlangt Kirchensteuer?

Du magst vielleicht denken, dass anerkannte Körperschaften öffentlichen Rechts immer eine Kirchensteuer erheben müssen. Das ist allerdings nicht der Fall. Sie können Kirchensteuer erheben, sind allerdings nicht dazu verpflichtet. Andersrum gibt es auch Religionsgemeinschaften, die keine Steuer erheben dürfen. Dazu gehört beispielsweise die muslimische Religionsgemeinschaft. Der Grund dafür ist, dass sie keine Körperschaft öffentlichen Rechts sind und sie nicht anerkannt werden. Auch andere Gemeinschaften werden nicht staatlich anerkannt, weswegen keine Kirchensteuer fällig wird.

 

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Wie du bereits weißt, ist die Kirchensteuer nicht im Grundgesetz, sondern im Gesetz der einzelnen Bundesländer verankert. Demnach richtet sich auch die Höhe der Steuer nach dem Bundesland, in dem du lebst. Die meisten Bundesländer haben eine Kirchensteuer in Höhe von 9 Prozent, während in Bayern und Baden-Württemberg der Steuersatz bei 8 Prozent liegt. Dabei bezieht sich der Prozentsatz auf die Einkommensteuer und nicht auf das zu versteuernde Einkommen.

Liegt dein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (10.347 EUR, Stand 2022), so fällt weder die Lohnsteuer noch die Kirchensteuer an.

 

Wie wird die Kirchensteuer erhoben?

Grundsätzlich behält dein Arbeitgeber neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer ein. Die Kirchensteuer wird dann an die Kirche abgeführt. Hierfür muss die Kirche dann eine Gebühr von 3 bis 4,5 Prozent an das Finanzamt wegen der Transaktion weiterleiten. Die Bemessungsgrundlage der Gebühr ist die eingezogene Kirchensteuer.

 

Kannst du die Kirchensteuer absetzen?

Du kannst als Sonderausgaben die gezahlte Kirchensteuer geltend machen. Hierfür musst du in der Anlage Sonderausgaben lediglich den Betrag unter Kirchensteuer eintragen.

 

Kirchensteuermerkmale

 

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